Verlagsvertrag
Nachschlagewerk zum Urheberrecht
Durch den Verlagsvertrag über ein Werk der Literatur oder Tonkunst wird der Verfasser verpflichtet, dem Verleger das Werk zur Vervielfältigung und Verbreitung zu überlassen. Der Verleger ist hingegen verpflichtet, das Werk auf eigene Rechnung zu vervielfältigen und zu verbreiten. Damit trägt der Verleger ein erhebliches wirtschaftliches Risiko.