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Bestätigungsmails mit Werbezusätzen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

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Der Bundesgerichtshof hat aktuell entschieden, dass die Zusendung von Werbe-Mails gegen den erklärten Willen eines Verbrauchers eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen.

"No-Reply" Bestätigungsmails mit Werbezusätzen - was sollten Unternehmen beachten?

Der Bundesgerichtshof hat aktuell entschieden, dass die Zusendung von Werbe-Mails gegen den erklärten Willen eines Verbrauchers eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen, BGH, Urteil vom 15. Dezember 2015, - VI ZR 134/15. Verbraucher, die automatisierte Emails mit Werbeinhalt erhalten, können den Versender daher auf Unterlassung in Anspruch nehmen und kostenpflichtig abmahnen. Dies kann schnell zu hohen Kosten führen.

Unternehmen ist daher anzuraten, sich von den Kunden vor dem Versand von Emails, die werbende Elemente enthalten, eine Einwilligung in den Erhalt von Werbe-Emails einzuholen.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

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