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BGH zur Rufschädigung von Unternehmen
das unternehmerische Ansehen von Wirtschaftsunternehmen in der Öffentlichkeit ist schutzfähig, VI ZR 39/14

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Der BGH hat in einem aktuellen Urteil bestätigt, dass das unternehmerische Ansehen von Wirtschaftsunternehmen in der Öffentlichkeit grundsätzlich geschützt sei.

Der BGH hat in einem aktuellen Urteil bestätigt, dass das unternehmerische Ansehen von Wirtschaftsunternehmen in der Öffentlichkeit grundsätzlich geschützt sei. Die wirtschaftliche Stellung eines Unternehmens dürfe nicht durch inhaltlich unrichtige Informationen oder Wertungen, die auf sachfremden Erwägungen beruhen oder herabsetzend formuliert sind (Schmähkritik), geschwächt werden. Dies gelte insbesondere dann, wenn es zu einer Verunsicherung der Kunden käme. Es müsse im Einzelfall eine Abwägung mit den konkret kollidierenden Interessen getroffen werden. Allerdings müssen Unternehmen auch überspitzte Kritiken hinnehmen, sofern die sachliche Auseinandersetzung im Vordergrund stehe und somit keine Schmähkritik vorliege.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

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