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Das Medienrecht und was es regelt

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Das Medienrecht regelt im Wesentlichen die Rechte und Pflichten der Medienschaffenden. Es basiert auf grundlegenden Rechten wie vor allem der Meinungsfreiheit und dem Recht auf Information.

Das Medienrecht regelt im Wesentlichen die Rechte und Pflichten der Medienschaffenden. Es basiert auf grundlegenden Rechten wie vor allem der Meinungsfreiheit und dem Recht auf Information. Zu den „alten“ Sparten Presse, Rundfunk/Fernsehen, Verlagswesen, Bildender Kunst, Fotographie, Film und Musik sind seit einigen Jahren Multimedia und Internet hinzugekommen. Vor allem die Regelungen zu diesen beiden Bereichen spielen auch für den einfachen Bürger und für kleine Unternehmen eine Rolle, da mit dem Web 2.0 und Social Media praktisch jedermann Werke veröffentlichen  kann, dabei aber auch selbst für die Einhaltung der medienrechtlichen Regelungen verantwortlich ist.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

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