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Deepfakes - gefälschte Promi-Pornos führen zu strafbaren Persönlichkeitsrechtsverletzungen

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Aktuell werden Gesichter von Promis mithilfe eines neuronalen Netzwerkes auf die Körper von Pornodarstellern gesetzt. Die Porno-Videos sind auf verschiedenen "Erwachsenen-Seiten" abrufbar und verletzen die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Prominente.

Aktuell sind auf verschiedenen Portalen, die pornographische Inhalte zum Abruf bereithalten, Videos im Umlauf, auf denen Promigesichter verwendet werden. Die Promigesichter werden mithilfe eines spezifischen Programms bzw. einer entsprechenden Software auf die Porno-Darsteller gesetzt, sodass der Eindruck erweckt wird,  die Prominenten seien selbst die Hauptakteure des pornographischen Inhaltes. Dies ist nicht ganz neu. Bereits seit Jahren werden die Gesichter von Prominenten zweckentfremdet, ausgeschnitten und in fremde Videos“ integriert“. Dies geschah jedoch meist derart auffällig, dass für jeden User erkenntlich war, dass das Bild lediglich ausgeschnitten und die Sequenz dahingehend manipuliert wurde. Neu ist nun, dass neuronale Netzwerke sowie künstliche Intelligenz zum Einsatz kommt, die es nahezu unmöglich machen festzustellen, ob der betroffene Prominente tatsächlich abgebildet wird oder ob es sich um ein sogenanntes Deep-Fake handelt.

Dieses Vorgehen ist rechtswidrig und kann strafbar sein. Mit anderen Worten:

"Wer Deep-Fakes verbreitet handelt illegal"

Vorliegend werden die Persönlichkeitsrechte der Prominenten massiv verletzt. Das Recht am eigenen Bild wird ebenso verletzt, wie auch das Recht auf ein unverfälschtes Persönlichkeitsbild in der Öffentlichkeit. Durch den pornographischen Zusammenhang dürfte bei den meisten Prominenten der Achtungsanspruch in Misskredit gezogen werden. Haftbar machen sich sowohl diejenigen, die die Bilder zweckentfremden, als auch die Portalbetreiber, wenn sie trotz Kenntnisnahme die Rechtsverstöße nicht unverzüglich beseitigen. Das Vorgehen kann zudem strafbar sein gemäß Paragrafen 22,23 Kunsturhebergesetz.

Den Prominenten ist anzuraten, sich umgehend an die entsprechenden Portale zu wenden und die sofortige Entfernung der entsprechenden Clips zu fordern. Zudem sollten strafrechtliche Schritte in Erwägung gezogen werden. So ist es möglich, an die Daten der Täter zu gelangen, um Schadensersatzansprüche geltend machen zu können.

Die Verwertung des Persönlichkeitsrechts kann in Einzelfällen auch zu Ansprüchen auf Geldentschädigung führen.

Auf der anderen Seite sind die Portalbetreiber gut beraten, die Videos mit Kenntnisnahme offline zu nehmen und die entsprechenden Nutzer, die die Inhalte eingestellt haben, zu sperren.

Erfahrungsgemäß kooperieren die Portale, wenn die Persönlichkeitsrechte Dritter derart verletzt werden.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

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