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Der Mensch stirbt, seine Daten leben weiter

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Neben beweglichen und unbeweglichen Besitztümern hinterlassen immer mehr Menschen bei ihrem Tod auch digitale Daten.

Neben beweglichen und unbeweglichen Besitztümern hinterlassen immer mehr Menschen bei ihrem Tod auch digitale Daten. Was geschieht mit eMails, Festplatteninhalten, Profilen und Einträgen in sozialen Netzwerken, wenn ihr Besitzer stirbt? Was müssen Erblasser und Erben beachten? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum „Digitalen Vermächtnis“ in unseren FAQs.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

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