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Facebook löscht 1-Sterne Bewertungen auf Fanpage eines Hotels

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Für einen Hotelier waren wir beauftragt, 1- Sternebewertungen auf der Facebook-Seite des Hotels entfernen zu lassen, die sich als Rufmordkampagne herausstellten.

Für einen Hotelier waren wir beauftragt, 1- Sternebewertungen auf der Facebook-Seite des Hotels entfernen zu lassen, die sich als Rufmordkampagne herausstellten.

Es ging um fünf 1- Sternebewertungen zu Lasten des Hoteliers, die allesamt auf einen Tag datiert waren – sämtliche User waren zudem auf Facebook miteinander befreundet. Keiner der Bewerter war jemals Gast im Hause unserer Mandantschaft.

Die streitgegenständlichen 1- Sternebewertungen sind rechtswidrig, da es sich um eine gezielte Rufmordkampagne gegen unsere Mandantschaft handelt. Es handelt sich um diffamierende Meinungsäußerungen, da die Bewerter zu keiner Zeit Gast im Hotel unserer Mandantschaft waren.

Rufmordkampagne

Bei den streitgegenständlichen Bewertungen handelt es sich daher um unsachliche Schmähkritik, die von unserer Mandantschaft nicht hingenommen werden musste. ln Fällen, welche keinerlei tatsächliche Anknüpfungspunkte zur Bewertung enthalten, müssen schlechte Benotungen entfernt werden. Die vorgenommenen "Bewertungen" genießen nicht mehr den Schutz der Meinungsfreiheit gem. Art. 5 GG, da es sich um rechtswidrige Äußerungen und damit um eine Persönlichkeitsverletzung handelt. Vielmehr greifen die falschen Bewertungen in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unserer Mandantschaft ein. Betroffen ist der soziale Geltungsanspruch unserer Mandantschaft (Hotelier) als Wirtschaftsunternehmen. Die angegriffenen 1-Stern-Bewertungen sind daher geeignet, das unternehmerische Ansehen unseres Mandanten als Hotelier in der Öffentlichkeit massiv zu beeinträchtigen sowie eine Verunsicherung der bestehenden sowie potenziellen Kunden des Hoteliers zu bewirken mit der Folge, dass diese die angebotenen Dienstleistungen in Zukunft nicht (mehr) nachfragen. Dies musste der Hotelier nach unserer Auffassung im konkreten Fall nicht dulden. Facebook bestätigt durch die Löschung unsere Rechtsauffassung.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

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