Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen

Google blockiert 1,5 Jahre alte Links zu Inhalten
der Bild-Zeitung und zu Internet-Promiseiten zugunsten unseres Mandanten

Von
Veröffentlicht am
XingLinkedInFacebookTwitterE-Mail

Aktuell können wir auch eine Zunahme an Löschungen bzw. Blockierungen von URLs zu unangenehmen Inhalten im Internet zugunsten unserer Mandanten verzeichnen.

Für einen Mandanten konnten wir gegenüber Google die Blockierung von Links zur Bild-Zeitung und Promiseiten im Internet  erreichen. Bemerkenswert ist dabei, dass die Links nicht älter als zwei Jahre sind. Google scheint daher unserer Argumentation zu folgen, dass das zeitliche Moment kein ausschließendes Kriterium ist, sondern nur eines von vielen Aspekten, die in die Prüfung einbezogen werden müssen, wenn es um die Frage geht, ob Links zu Inhalten im Internet aus den Suchergebnissen zu löschen sind oder nicht.

Fachanwalt für Medienrecht Karsten Gulden, LL.M.:

„Aktuell können wir auch eine Zunahme an Löschungen bzw. Blockierungen von URLs zu unangenehmen Inhalten im Internet zugunsten unserer Mandanten verzeichnen.“ Wir können derzeit allerdings nicht beurteilen, ob dies auch auf die Klageverfahren zurückzuführen ist, die wir bereits gegen Google führen. Allerdings ist es in der Tat so, dass Google nach Antragstellung durch unsere Kanzlei Links blockiert, bezüglich derer Google zuvor gegenüber den Mandanten keine Maßnahmen ergreifen wollte.“

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

Kommentar schreiben

* Diese Felder sind erforderlich

Kommentare

Keine Kommentare

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,83 von 5 Sternen236 Bewertungen auf ProvenExpert.com