Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen

Google - URLs nach Löschungsbestätigung teilweise noch sichtbar

Von
Veröffentlicht am
XingLinkedInFacebookTwitterE-Mail

Google - URLs sind nach Löschungsbestätigung teilweise noch sichtbar.

In vielen Fällen, in denen wir von Google die Bestätigung bekommen haben, dass die Google Inc. entsprechende Maßnahmen,

gemäß unseren Anträgen ergreift,  um URLs in den europäischen Versionen der Google-Suchergebnisse für Suchanfragen zu blockieren, die sich auf den Namen unserer Mandanten beziehen, kann es zu zeitlichen Verzögerungen der tatsächlichen Blockierung kommen. Google selbst weist darauf hin, dass es mehrere Stunden dauern kann, bis diese Maßnahmen wirksam werden. In der Praxis kann es jedoch vorkommen, dass es mehrere Tage dauern kann, bis die URLs nicht mehr angezeigt werden. 

Wir gehen davon aus, dass die Verzögerung auf technische Gründe zurückzuführen ist. Gleichwohl müssen wir unserer Mandantschaft anraten, die von uns begehrten – und von Google bestätigten - Löschungen wirksam, d.h. mittels gerichtlicher Hilfe durchzusetzen, wenn die Umsetzung der Blockierung zu lange auf sich warten lässt.

In der Regel verschwinden die URLs jedoch fristgemäß, ohne dass es zu einer Klage kommen muss.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

Stichwörter:
Google löschen

Kommentar schreiben

* Diese Felder sind erforderlich

Kommentare

Keine Kommentare

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,83 von 5 Sternen243 Bewertungen auf ProvenExpert.com