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LG Hamburg: Google Germany GmbH haftet nicht auf Löschung

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Google kann verpflichtet werden, die Löschung von Links aus den Suchergebnissen herbeizuführen.

In dem Klageverfahren auf Löschung gegen Google hat das LG Hamburg den Termin zur mündlichen Verhandlung aufgehoben und im Zusammenhang eines Verfahrensbeschlusses verlauten lassen, dass die Google Germany GmbH ihrer Ansicht nach nicht passivlegitimiert sei, wenn es um die Löschung von Links aus den Suchergebnislisten von Google ginge. Google Germany und die Google Inc. seien auch nicht als Gesamtschuldner anzusehen.

Im aktuellen Verfahren richtet sich die Klage unseres Mandanten sowohl gegen die Google Germany GmbH als auch gegen den Mutterkonzern, die Google Inc. mit Sitz in den USA. Der Google Inc. wurde die Klage bereits zugestellt. Nunmehr wird das schriftliche Vorverfahren durchgeführt.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

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