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Neue, taillierte Pepsi-Flasche verletzt keine Markenrechte von Coca-Cola

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Bei der seit 2010 von Pepsi Cola verwendeten taillierten Carolina-Flasche bestünde keine Verwechslungsgefahr mit der klassischen Coca-Cola-Flasche, stellte das Hamburger Landgericht fest.

Bei der seit 2010 von Pepsi Cola verwendeten taillierten Carolina-Flasche bestünde keine Verwechslungsgefahr mit der klassischen Coca-Cola-Flasche, stellte das Hamburger Landgericht fest. 

Auf den ersten Blick erinnert die seit 2010 von PepsiCo in Deutschland verwendete Carolina-Flasche tatsächlich an das klassische „Original“ von Coca-Cola. Bei näherem Hinsehen ist jedoch lediglich die Silhouette ähnlich, das sonstige Design unterscheidet sich deutlich von dem der bekannten Coke-Flasche. Deutlich genug, befand das Hamburger Landgericht, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen. Daher darf PepsiCo die neue Flasche hierzulande auch weiterhin verwenden.

Ansprechpartner

Tobias Röttger
Rechtsanwalt LL.M. Medienrecht

Rechtsanwalt Röttger ist Gründer und Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte. Tobias Röttger hat sich konsequent auf das geistige Eigentum, Social Media, die Persönlichkeitsrechte, Medienrecht und sich die daraus ergebenden Datenschutzprobleme fokussiert. Rechtsanwalt Röttger ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter TÜV©.

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