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Strafantrag gegen Internet-Troll wegen Rufschädigung

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Für ein Unternehmen, das wiederholt auf Internetportalen wie Facebook und auf klassischen Presseportalen durch einen Troll diffamiert wurde, haben wir im Auftrag unserer Mandantschaft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Da in Ermangelung einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage der Betreiber eines Internetportals (wie z.B. Facebook)  grundsätzlich nicht befugt ist, die personenbezogenen Daten und damit auch der Chatprotokolle wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung an den Betroffenen zu übermitteln, besteht nach aktueller Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 1. Juli 2014 - VI ZR 345/13) kein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch gegen einen Portalbetreiber auf Erteilung von Chatprotokollen oder IP-Adressen.

Nur im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens besteht die Möglichkeit, die Chatprotokolle im Rahmen der Akteneinsicht einzusehen und damit ggf. weitere zivilrechtliche Schritte einzuleiten.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

Stichwörter:
Rufschädigung

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