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Wann sind Kommentare im Netz strafbar?
CHIP im Interview mit Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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Beleidigung, Verleumdung, Volksverhetzung im Internet - wann sind solche Kommentare auf Facebook, Twitter und Co. strafbar?

Beleidigungen, Verleumdungen und Volksverhetzungen breiten sich über Kommentare in Sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter rasend schnell aus. Viele User begehen dabei Straftaten, die empfindliche Strafen nach sich ziehen können. Die Grenzen der erlaubten Meinungsäußerungen sind endlich und dürfen auch im Internet nicht überspannt werden. Zusammen mit dem Magazin CHIP erklärt Rechtsanwalt Karsten Gulden anhand von Facebook-Kommentaren, was erlaubt ist und welche Äußerungen strafbar sein können. Der Artikel erscheint in der Ausgabe 04/16 des Printmagazins und ist ab dem 04. März am Kiosk erhältlich.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

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