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Yelp - negative Bewertung für Ärztehaus vollständig gelöscht

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Für ein Ärztehaus konnten wir erreichen, dass eine negative Bewertung von dem Bewertungsportal Yelp vollständig gelöscht wurde.

Für ein Ärztehaus aus dem Bereich Schönheit / Ästehtik / Antiaging konnten wir die vollständige Löschung einer Bewertung durch das Portal Yelp erreichen.

Anlass unserer Beauftragung durch das Ärztehaus waren rechtswidrige, negative Aussagen über die angebotenen Dienstleistungen der zugehörigen Ärzte/ Ärztinnen. Die in der Bewertung getroffenen Behauptungen entbehrten jedoch jeglicher Grundlage. Es handelte sich insbesondere um unvollständige und damit unwahre Tatsachenbehauptungen sowie diffamierende Meinungsäußerungen. Die getätigten Aussagen stellten eine falschen Sachverhalt dar und ließen wesentliche Aussagen weg, sodass in rechtswidriger Weise ein falsches Bild unserer Mandantin in der Öffentlichkeit erzeugt wurde. Wir haben uns sodann umgehend an Yelp gewendet und die Entfernung der Bewertung gefordert. Zwei Wochen nach Eingang unserer Aufforderung wurde uns die vollständige Löschung der Bewertung durch Yelp bestätigt.

Rechtstipp für Ärzte:

Negative Bewertungen sind immer geschäftsschädigend und führen in der Regel zu direkten Umsatzeinbußen und Imageschäden. Dies gilt insbesondere im Bereich der ästhetischen und plastischen Chirurgie, da die Eingriffe der Schönheitschirurgie idR von den Patienten selbst zu tragen sind, was eine hohe Erwartungshaltung auslöst. Die Patienten verlangen dabei zum Teil Ergebnisse, die auch unter Wahrung der ärztlichen Kunst nicht zu erreichen sind. In der Folge kommt es dann immer wieder zu unfairen Bewertungen, die fatale Folgen für die betroffenen Ärzte haben können. Aus diesem Grunde sollten die betroffenen Häuser sich umgehend nach Kenntnis einer geschäftsschädigenden Bewertung um Hilfe bemühen, da insbesondere die gerichtlichen Eilverfahren an Fristen gebunden sind. Ein zu langes Abwarten kann dann dazu führen, dass ein Eilverfahren nicht mehr möglich ist und der Umweg über eine langwierige Klageweg beschritten werden muss. Soweit muss es nicht kommen. Erfahrungsgemäß setzen wir die Löschung der Bewertung außergerichtlich durch, ohne dass es zu einer Klage kommt.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

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