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YouTube: Warum die Chefin nun zum Widerstand gegen EU-Pläne aufruft

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Die aktuelle Version der geplanten EU-Urheberrechtsreform stellt Plattformbetreiber vor große Probleme. 

YouTube kündigt bereits jetzt einschneidende Veränderungen an, sollten die Pläne des EU-Parlaments wirklich in dieser Form zum Gesetz werden.

Wer trägt die Verantwortung dafür, wenn ein auf einer Internetplattform hochgeladenes Video gegen das Urheberrecht verstößt?

Ein solcher Verstoß ist schnell begangen: Fremde Musik, Fotos oder Videosequenzen werden verwendet, ohne, dass vorher ein Gedanke an mögliche Nutzungsrechte Dritter verschwendet wurde. Die Verantwortung dafür trägt logischerweise zunächst einmal derjenige, der den Verstoß begangen hat. Das Bedeutet konkret: Es kostet Geld. Geld, das gezahlt werden muss für die Abmahngebühren und etwaige nachträglich anfallende Lizenzgebühren.

Etwas komplizierter wird es mit der Verantwortung, wenn sich der rechtswidrige Inhalt auf einem großen Portal wie YouTube befindet. Möchte der Urheber, dass sein missbräuchlich verwendetes Werk verschwindet, ist es am effektivsten, direkt beim Plattformbetreiber um Löschung zu bitten. Dieser weiß aber mitunter nicht schon im Vorfeld, welcher Inhalt möglicherweise gegen das Urheberrecht verstößt.

Diesen Umstand berücksichtigte die bisherige Rechtslage: Erst, wenn ein Plattformbetreiber auf einen Rechtsverstoß hingewiesen wurde und dann untätig blieb, war er haftbar und konnte von einem Gericht zur Verantwortung gezogen werden.

Upload-Filter 

Dieser Haftungsprivilegierung hat das EU-Parlament nun den Kampf angesagt. Zwar hatte das Parlament noch im Juli gegen sogenannte Upload-Filter gestimmt, die Plattformbetreiber zu einer Vorabkontrolle des Inhalts zwingen sollte. Ein neuer Entwurf, über den am 12.09.2018 abgestimmt wurde, würde sie aber – ohne hier in die Details einzusteigen - ähnlich in die Pflicht nehmen.

Sollte der Vorschlag Gesetz werden, hätte das schwerwiegende Folgen für YouTube:
„Der Vorschlag könnte Plattformen wie YouTube dazu zwingen, nur eine kleine Anzahl von Inhalten großer Unternehmen zuzulassen. Es wäre schlichtweg zu riskant, Inhalte von kleinen Videomachern zu präsentieren, da die Plattformen nun direkt für diese Inhalte verantwortlich wären“, sagte die YouTube-Chefin Susan Wojcicki nun in einem Aufruf an Video-Kanal-Betreiber.

Es folgt ein eindringlicher Appell:

„Bitte nehmt euch einen Moment Zeit, um euch über die möglichen Auswirkungen auf eure Kanäle zu informieren und dann umgehend zu handeln. Erzählt der Welt in den sozialen Netzwerken (#SaveYourInternet) und auf euren Kanälen, warum die Kreativwirtschaft wichtig ist und wie sich diese Gesetzgebung auf euch auswirken wird.“
Das klingt zwar sehr dramatisch und soll sicherlich auch politischen Druck aufbauen. Doch zeigt der Appell, wie einschneidend die Veränderungen sein könnten, die die Gesetzesreform mit sich bringen könnte. Die Gesetzgeber in Brüssel und Straßburg werden sämtliche Aspekte berücksichtigen müssen.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

Stichwörter:
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