Bildberichterstattung
Persönlichkeitsrecht|Index
Berichterstattung durch Bilder. Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts reicht hierbei weiter, als bei der reinen Wortberichterstattung. Die Bildberichterstattung ist zulässig, sofern die abgebildete Person ihre Einwilligung erteilt hat oder das Interesse der Öffentlichkeit an der Veröffentlichung so groß ist, dass die Rechte der abgebildeten Person dahinter zurücktreten müssen.