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Leserbrief-Entscheidung BGH
Nachschlagewerk zum Presserecht

Veröffentlicht am

Mit dieser Entscheidung aus dem Jahr 1954 hat der BGH erstmals das Allgemeine Persönlichkeitsrecht als verfassungsrechtliches Grundrecht aus Art. 2 I i. V. m. Art. 1 I GG anerkannt. Dem zu Grunde lag, dass sich ein Anwalt gegen die ungenehmigte und inhaltlich veränderte Veröffentlichung eines von ihm verfassten Schriftstücks in der Rubrik „Leserbriefe“ gewendet hatte. Durch die Veröffentlichung wurde der unzutreffende Eindruck erweckt, es handele sich um eine persönliche Stellungnahme des Anwalts. Diese veränderte Wiedergabe hat der BGH als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewertet.

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