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Fußball Live Streams
Ist die Nutzung von Fußball Live Streams legal oder drohen Abmahnungen?

Veröffentlicht am

Fußball begeistert die Massen. Es werden aber nicht immer alle Spiele - Bundesliga, Champions League, ausländische Ligen - im Free-TV gezeigt. Viele Fußball Fans wollen nicht das Geld für ein Pay-TV Abo ausgeben oder sich auf überfüllte Public-Viewing-Veranstaltungen begeben.

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Fußball Live Stream

Das Internet bietet Abhilfe. Es gibt verschiedene Formen, wie man über das Internet per Fußball Live Stream die Spiele anschauen kann. Sind diese Angebote legal? Muss der Nutzer Abmahnungen befürchten?

Fußball Live Streams legal oder illegal?

Es kommt darauf an. Vorab kann man schon mal klar festhalten, dass man sich mit der Nutzung von solchen Fußball Live Streams in einen rechtlichen Graubereich begibt. Davon ausgenommen sind selbstverständlich die Fußball Live Streams, die offiziell über die Mediatheken bspw. von ARD und ZDF angeboten werden.

Im Wesentlichen existieren drei unterschiedliche Arten von Fußball Live Streams:

Variante 1 – Umgehung von IP-Geosperren

Zum einen gibt es die offiziellen Fußball Live Streams von ausländischen Free-TV Sendern, deren Empfang in Deutschland durch eine IP-Geosperre verhindert wird. Deutsche Nutzer können diese Sperre über ausländische Proxy-Server oder virtuelle Netzwerke (VPN) umgehen. Hier surft dann der Nutzer bspw. mit einer Schweizer IP und kann dann auf das Streaming Angebot des Schweizer Fernsehsenders zugreifen.

Variante 2 – Live Streams über ausländische Plattformen

Eine weitere Möglichkeit ist, dass man über diverse ausländische Plattformen die Fußballübertragungen des Pay-TV Senders Sky als Stream anschaut. Hier empfängt der User lediglich das Sky Signal. In dieser Form des Streamings bietet der User Dritten keine Dateiteile an.

Variante 3 – p2p-Broadcasting

Anders ist das bei dem sogenannten p2p-Broadcasting, welches in vielen Punkten dem klassischen Filesharing über Tauschbörsen ähnelt. Der wahrscheinlich bekannteste Dienst ist Sopcast. Der User muss eine Software installieren. Das Fatale hierbei ist, dass der User nicht nur das Signal empfängt, sondern auch Dritten über die Software wieder weiterleitet.

Was darf man und was nicht?

Es ist abschließend rechtlich noch nicht geklärt, ob die Umgehung einer IP-Geosperre (Variante 1) eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Dies wäre nur dann der Fall, wenn es sich um eine wirksame technische Schutzmaßnahme nach § 95a UrhG handeln würde. Nach unserer Ansicht ist eine solche IP-Geosperre keine wirksame technische Schutzmaßnahme nach §95a UrhG, da sie bereits keinen nennenswerten Schutz bewirkt. Wer privat ausländische Proxy-Server oder virtuelle Netzwerke (VPN) zur Umgehung der IP-Geosperre nutzt, dürfte keine Probleme bekommen. Anders sieht es aus, wenn bspw. Gastwirte ihrem Publikum in dieser Form die Fußballspiele präsentieren.

Live Streams zu betrachten, die lediglich über ausländische Plattformen angeboten werden, ohne dass man dabei selbst die Signale an Dritte weiterleitet (Variante 2), stellt unserer Ansicht nach noch keine Urheberrechtsverletzung dar. Hier werden maximal flüchtig kleine Dateifragmente in den Arbeitsspeicher zwischengespeichert, was nach unserer Ansicht noch keine illegale Kopie darstellt. Diese Frage ist vor allem in der RedTube Abmahnwelle aufgekommen. Bisher gibt es aber noch keine abschließende höchstrichterliche Rechtsprechung dazu, so dass man hierzu noch keine definitive Aussage treffen kann. In unseren Augen spricht aber die Mehrzahl der Argumente dafür, dass es sich nicht um eine Urheberrechtsverletzung handelt.

Von der Nutzung des p2p-Broadcasting können wir daher nur abraten, da dies illegal ist. Das Hauptproblem ist, dass man Dateiteile an Dritte weiterleitet und hiermit eindeutig eine Urheberrechtsverletzung begeht. Des Weiteren ist diese Form des Streamings wesentlich leichter nachzu verfolgen, als die Varianten 1 und 2.

Fazit

100% sicher sind alle drei Varianten nicht, da noch keine abschließende höchstrichterliche Rechtsprechung zu den drei Varianten existiert. Das Umgehen der von IP-Geosperren der Variante 1 und Live Streams der Variante 2 sind unserer Ansicht nach legal und auch sehr schwer verfolgbar. Ganz klar die Finger lasen sollte man von Variante 3 - dem p2p-Broadcasting.

Ansprechpartner
Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M.

Tobias Röttger

Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht

Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter

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