ZPÜ - Verjährung
Verzicht auf Verjährungseinrede
Die ZPÜ bittet derzeit die Hersteller, Händler und Importeure von Speichermedien zur Kasse. Unter anderem bitte die ZPÜ die Rechnungsempfänger darum, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Das vorgefertigte Schreiben hierzu sollte allerdings nicht unterzeichnet werden, da dies in Einzelfällen zu unangemessenen Benachteiligungen der Hersteller, Händler und Importeure führen kann. Wir raten daher unseren Mandanten, die Verzichtserklärung allenfalls in modifizierter Form abzugeben.
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Karsten Gulden
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator