Kurzberichterstattung
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Kurzberichterstattung ist eine knappe Berichterstattung über Veranstaltungen und Ereignisse, die öffentlich zugänglich und von allgemeinem Informationsinteresse sind, wie etwa große Sportereignisse. Um das Entstehen von Informationsmonopolen zu verhindern hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich die unentgeltliche Nachrichtberichterstattung gestattet. Werden Veranstaltungen jedoch berufsmäßig durchgeführt ist auch für die Kurzberichterstattung ein Entgelt geboten.