Werk
Urheberrecht|Index
Ein Werk im Sinne des Urheberrechts ist eine persönliche, geistige Schöpfung eines Menschen. Eine persönliche geistige Schöpfung in diesem Sinne liegt dann vor, wenn für die Erstellung ein Schaffensprozess nötig war, das Ergebnis eine wahrnehmbare Form, eine gewisse Individualität und Gestaltungshöhe aufweist.