Gewinnen Sie einen Einblick in die Arbeitsweise und Expertise der erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei Gulden Röttger durch unsere aktuellen und informativen Blog-Beiträge.
Die Bezeichnung „Du alter weißer Mann!“ kann eine strafbare Beleidigung sein, wenn der Adressat herabgewürdigt werden soll. Das gilt insbesondere dann, wenn der Betroffene durch sein Verhalten keinen Anlass dazu gegeben hat, ihn entsprechend herabzuwürdigen.
Politiker müssen bei jeder Äußerung den Neutralitätsgrundsatz und das Sachlichkeitsgebot beachten. Ansonsten kann ihnen drohen, dass sie bestimmte Äußerungen zu unterlassen haben.
Hasskommentare auf Facebook - hierzu hat das BVerfG klargestellt, dass eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit des Aussagenden und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen vorzunehmen ist.
Darf man innerhalb einer Bewertung im Internet den Namen einer Mitarbeiterin des bewertenden Unternehmens nennen? Mit dieser Frage hatte sich das OLG Hamm in der Sache I-4 U 189/20 zu beschäftigen.