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Geschmacksmuster
Markenrecht|Index

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Geschmacksmuster

Der Begriff des Geschmacksmusters ist etwas veraltet und lässt sich besser mit dem Begriff Designrecht erklären. Das Geschmacksmustergesetz schützt Muster und Modelle in ihrer zweidimensionalen oder dreidimensionalen Erscheinungsform. Insbesondere die äußerliche Formgebung von Fahrzeugen oder auch von Telekommunikationsmitteln wie Tablets oder Smartphones können durch ein Geschmacksmuster geschützt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Muster neu ist und eine Eigenart, also ein bestimmtes Alleinstellungsmerkmal, aufweist. Die Schutzdauer eines Geschmacksmusters beträgt 25 Jahre, wenn in regelmäßigen Abständen eine Gebühr geleistet wird.

Auf europäischer Ebene wurde ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster geschaffen, das bei einer Eintragung bzgl. der Voraussetzungen und der Schutzdauer dem deutschen Geschmacksmuster gleichgestellt ist und Schutz für die gesamte EU gewährt. Zusätzlich wurde ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster entwickelt, das dem Inhaber auch ohne formelles Anmeldeverfahren einen Schutz von 3 Jahren gewährt.

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