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Airbnb - Haftung Vermieter bei Filesharing Abmahnung
Filesharing|FAQ

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Wer haftet, wenn es zu einem Filesharingverstoß und einer Abmahnung in einer airbnb – Unterkunft kommt? Der Vermieter oder der Gast?

Wer haftet, wenn es zu einem Filesharingverstoß kommt?

Grundsätzlich haftet derjenige, der die Urheberrechtsverletzung eigenhändig begangen hat, also der Täter – meist der Gast. Unter Umständen kann aber auch der airbnb-Anbieter haftbar gemacht werden, wenn es zu einer Abmahnung wegen illegalen Filesharings kommt.
An dieser Stelle wird zwischen der Haftung als Täter und der Haftung als Störer unterschieden. Sobald der Vermieter einen Internetanschluss zur Verfügung stellt, ist er für die begangene Rechtsverletzung eines Dritten mitverantwortlich. Als sogenannter Zustandsstörer kann der Vermieter ebenfalls zur Verantwortung gezogen. Denn ohne sein Zutun, der Zurverfügungstellung des Internetanschlusses, wäre es erst zu keinem Verstoß gekommen. Der Vermieter muss dann darlegen, aus welchen Gründen er nicht haftet, wenn ein Gast den Verstoß begangen hat.

Wer zahlt die Kosten beim Erhalt einer airbnb-Abmahnung?

In der Regel  erfolgt nach einem Filesharingverstoß eine Abmahnung. Die Kosten für diese hat der Anschlussanbieter zu tragen, wenn er sich nicht entlasten kann, auch wenn er die Urheberrechtsverletzung nicht persönlich begangen hat. Hier greift die oben beschriebene Störerhaftung.
Unter den sogenannten „Abmahnkosten“ sind die Anwaltskosten zu verstehen, die der Rechteinhaber aufbringen musste, um die ihm gegenüber begangene Rechtsverletzung zu verfolgen.
Dagegen sind Schadensersatzansprüche, die aus der Urheberrechtsverletzung resultieren, von dem eigentlichen Täter zu begleichen.

Belehrung der airbnb - Gäste

Als Vermieter sollten einige Vorkehrungen getroffen werden, um die Rechtsverletzung durch airbnb-Gäste zu verhindern bzw. die Haftung für einen Verstoß auszuschließen. Es ist sehr wichtig, die Gäste zu belehren und ihnen die Benutzung solcher Internettauschbörsen zu verbieten. Derzeit existiert noch keine rechtskräftige Entscheidung darüber, ob eine Belehrungspflicht in den airbnb-Fällen besteht. Jedoch sollte an dieser Stelle kein Risiko eingegangen werden, zumal eine solche Belehrung keine großen Umstände bereitet. Aus Zwecken der Beweisbarkeit, sollte die Belehrung schriftlich festgehalten und vom gast unterzeichnet werden.

Haftungsausschluss für airbnb - Vermieter

Das Amtsgericht Hamburg hat in einem airbnb – Fall geurteilt, dass die Privilegierung des § 8 Abs. S. 1 TMG auch auf den Inhaber eines Hotels bzw. Vermieter einer Ferienwohnung zutreffe, (Az.: 25bC924/13). Darin heißt es: Dienstanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich, sofern sie

  1. die Übermittlung nicht veranlasst,
  2. den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt und
  3. die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert haben.

Danach kann also airbnb-Vermietern die Kontrolle der übermittelten Informationen ebenso wenig zugemutet werden, wie einem Dienstanbieter. Sollten die genannten Voraussetzungen des § 8 Abs. S. 1 TMG vorliegen, haftet der Vermieter demnach nicht als Störer.

Tipps für airbnb-Anbieter (Verschlüsselung, Belehrung, Nutzerkonto für Gäste)

Privatpersonen, die airbnb - Wohnungen vermieten, sollten ihren Internetanschluss auf eine Firma, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine Unternehmensgesellschaft anmelden. So kann es im Falle einer Abmahnung einfacher sein den Nachweis zu erbringen, dass es sich in den airbnb – Fällen nicht um den Anschluss einer Privatperson handelt, sondern um einen quasi-gewerblichen Anschluss.

Darüber hinaus ist eine ausreichende Sicherung des Internetzugangs sehr wichtig. Heute ist eine WPA2- Verschlüsselung ausreichend, um Unberechtigten den Zugang zum eigenen Anschluss zu versperren. Die Verschlüsselung sollte in regelmäßigen Abständen erneuert und nur den eigenen Gästen zu Verfügung gestellt werden.

Ein Nutzerkonto für Gäste, mit einer integrierten Registrierungsfunktion, stellt ebenfalls eine Option dar, um eine guten Überblick und ausreichenden Schutz zu garantieren. Wenn diese Kleinigkeiten beachtet werden, dürften airbnb Anbieter keine Abmahn - Schwierigkeiten bekommen.

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