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Mediation und außergerichtliche Konfliktbeilegung

Veröffentlicht am

sparen Sie Zeit, Geld und Nerven!

Konflikte können in Politik, Wirtschaft und Medien schnell eskalieren und große Schäden anrichten. Als ausgebildeter Mediator helfe ich Unternehmen, Parteien und Einzelpersonen in Konfliktsituationen, den Konflikt zu lösen - unter Ausschluss der Öffentlichkeit - zum Schutz der Reputation. Diskret, effektiv und maßgeschneidert. 

Kontaktieren Sie mich, um Ihre übergeordneten Ziele zu erreichen und Ihre Reputation zu schützen. Unsere Lösungen sind präzise, sorgfältig ausgearbeitet und ebenso rechtsgültig wie Gerichtsurteile. In enger Zusammenarbeit mit einem der führenden Mediatoren Deutschlands, Michael Plassmann, bieten wir Ihnen eine professionelle und vertrauensvolle Unterstützung.

Sie erreichen mich direkt unter: 06131-240950

"Profitieren Sie von einer professionellen Mediation, die Zeit, Geld und Nerven spart – für Ergebnisse, die nachhaltig überzeugen. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch und starten Sie den Weg zu einer einvernehmlichen Lösung." Karsten Gulden

Ansprechpartner

Karsten Gulden

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

[email protected]
+49-6131-240950

Welche Vorteile bietet eine Mediation?

Mediation ermöglicht es, Konflikte diskret und effizient zu lösen, indem alle Beteiligten gemeinsam eine einvernehmliche Lösung erarbeiten, die langfristig Bestand hat – ohne die Unsicherheiten und hohen Kosten eines Gerichtsverfahrens.

  • sicherer und geschützter Rahmen
  • Lösungsfindung
  • erleichterte Kommunikation durch Mediator als Vermittler
  • Möglichkeit konstruktiv an der Lösung mitzuwirken, die für beide Seiten akzeptabel ist
  • Klärung der Situation

Das sollten die Beteiligten mitbringen:

  • besser als bisher zuzuhören und die Perspektive des Beteiligten zu verstehen
  • Offenheit für einen Dialog
  • Verantwortung übernehmen & Vertrauen aufbauen
     

Mediation und außergerichtliche Konfliktbeilegung im gerichtlichen Verfahren

Unsere Zivilprozessordnung sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, dass gerichtliche Verfahren im Wege der Mediation gelöst werden können:

§ 278 a ZPO - Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung
(1) Das Gericht kann den Parteien eine Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorschlagen.
(2) Entscheiden sich die Parteien zur Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, ordnet das Gericht das Ruhen des Verfahrens an.

Aufgrund unserer praktischen gerichtlichen Erfahrungen aus etlichen Klageverfahren wissen wir genau, wie man festgefahrene Streitigkeiten mit den Techniken der Mediation auflösen kann.

Wir helfen als Rechtsbeistände und Mediatoren in gerichtlichen Verfahren. Dabei arbeiten wir mit den Parteianwälten aller Beteiligten zusammen. Es erfolgt also kein Mandatswechsel. Sprechen Sie uns gerne an - Wir erklären Ihnen den Weg.

Beispiele aus der Arbeit als Mediator und Konfliktlöser

Die Verfahrenstechniken der Mediation lassen sich auf jeden Lebenssachverhalt anwenden - außergerichtlich wie auch in gerichtlichen Verfahren.

Beispiele:

  • Unternehmensnachfolge - Klärung offener fragen
  • Führung / Begleitung von und bei Vergleichsverhandlungen 
  • Musikverlage - Konflikt zwischen Band und Verlag / Strafverfahren
  • Konflikte von Unternehmen mit Presse und Medien wegen Umweltbelangen
  • Vorwurf sexueller Diskriminierung am Arbeitsplatz durch Entscheider, in Parteien, Kirchen
  • Diskriminierung in Parteien, Behörden und Betrieben aufgrund Migrationshintergrundes
  • Mobbing in Betrieben, Behörden und Parteien
  • "Geklüngel": Auflösung von parteischädigenden Seilschaften

Lösungen zu suchen, zu finden und umzusetzen erfordert harte Arbeit und den Willen aller Beteiligten, das Problem anzugehen. Als Konfliktlöser sorgen wir dafür, dass dies bei allen Beteiligten ankommt, um übergeordnete Ziele zu erreichen und nicht zu gefährden.

Das erfordert Geduld, Konzentration und Kondition. Ich vergleiche es mit der Besteigung eines hohen Berges. Zunächst scheint das Ziel - der Gipfel/die Lösung des Konflikts - unerreichbar. Doch mit jedem Schritt kommt man dem Ziel näher, um schließlich den Gipfel zu erreichen - aus eigener Kraft!

Dorthin führe ich meine Klienten - in vielen Fällen in Zusammenarbeit mit einem weiteren, sehr erfahrenen Konfliktlöser.

Rufen Sie mich an, wenn Sie sich bereits entschieden haben, neue Wege zu gehen und den Wert erkannt haben, den Ihr Unternehmen oder Ihre Partei verkörpert. Melden Sie sich jedoch gerne auch dann, wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob eine Mediation in Ihrem Fall der richtige Weg ist. Innerhalb eines Beratungsgespräches werden wir es gemeinsam herausfinden. 

Als begeisterter Kletterer und Bergsteiger führe ich Beratungen und Besprechungen gerne in der freien Natur durch. Raus aus dem grauen Büroalltag. Das kann befreiend und wegweisend für den weiteren Prozess sein. 

Angebot als Rechtsanwalt und Mediator

Als Rechtsanwalt und Mediator biete ich folgende Leistungen an:

  • Prozessbegleitung als Rechtsanwalt / Mediator
  • Begleitanwalt in der Mediation
  • Konfliktberatung
  • Verhandlungsführung
  • Co-Mediation
  • diplomatische Kontaktaufnahme zu Gegnern, Widersachern und Konkurrenten, wenn das Recht an seine Grenzen gerät

Jeder Fall ist einzigartig. So sollte auch Ihr Fall behandelt werden. Der erste Schritt beginnt mit einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie mich an:  06131 240950 Ich werde Ihnen zuhören. Dann sehen wir weiter.

Expertise und Leistungen als spezialisierter Mediator

Expertise: juristische Kompetenz und Zusatzausbildungen

  • Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
  • Spezialgebiet: Presse- und Medienrecht
  • Zusatzausbildung zum zertifizierten Mediator
  • Zulassung als staatlich anerkannte Gütestelle

Leistungsangebot:

  • Konfliktlösung/Beratung in Politik und Wirtschaft
  • Beratung, Verhandlung, Diplomatie in Presse- und Medienkrisen
  • Presse- und Medienkommunikation
  • Beratung sowie Unterstützung der Parteianwälte in festgefahrenen Gerichtsverfahren
  • Outdoor-Vorgespräche / Einzelgespräche (Wandern, Bergsteigen, Klettern) zur Klärung von Status Quo, Ziel und Erwartungen

Konfliktlöser finden und kontaktieren

Rufen Sie mich gerne in meiner Kanzlei an: 06131-240950 und wir finden einen zeitnahen Termin, um Ihren Fall mit der gebotenen Sorgfalt und Präzision zu bearbeiten. Vertraulichkeit garantiert!

Wir sind bundesweit tätig sowie in den angrenzenden Ländern, insbesondere der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg.

"Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel."
Konfuzius

Als Presse- und Medienanwalt habe ich im Laufe der Jahre gelernt, dass die "juristische Keule" im digitalen Zeitalter nicht immer das Mittel der Wahl ist, wenn es um innerbetriebliche oder innerparteiliche Konflikte geht. Das Gegenteil kann der Fall sein: Juristische Auseinandersetzungen stehen meist im Fokus von Presse und Medien und die Streitparteien erleiden dadurch einen Imageschaden, den sie oft nicht wahrnehmen oder wahrnehmen wollen.

Es gibt heute intelligentere und klügere Methoden, mit komplexen Sachverhalten umzugehen, wenn es um die Klärung "zwischenmenschlicher" und auch sachlicher Fragen geht.

Professionelle und strukturierte Konfliktlösungsverfahren sorgen dafür, dass der Konflikt aus der Welt geschafft wird. Spezielle Konfliktlösungsmethoden verhindern zudem, dass der Konflikt in die Öffentlichkeit getragen wird und zu einem Skandal wird.



 

Outdoor-Mediator Expedition Pik Lenin 2012
Outdoor-Mediator Expedition Pik Lenin 2012

Das Honorar des Rechtsanwalts und Mediators

Unsere Dienste als Rechtsanwälte und Mediatoren werden grundsätzlich nach Zeitaufwand und teilweise zusätzlich nach Erfolg vergütet. Die Stundensätze beginnen bei 400 Euro netto.

Häufig gestellte Fragen zur Mediation - Konfliktlösung - Konfliktmanagement

Oft werde ich gefragt, warum und wann eine Mediation sinnvoll ist. Gerne verweise ich auf die Fakten:

  • Mediationen sparen Zeit & Geld
  • Mediationen führen in mehr als 80 % aller Fälle zur Beendigung des Streits und zu einer Lösung
  • Mediationen zerstören keine Geschäftsbeziehungen 

Zeit, Geld, Streitbeendigung und eine Lösung. Das bekommt man in keinem juristischen Verfahren geboten. Testen Sie es aus. Sie haben nichts zu verlieren. Das Gegenteil ist der Fall.

"Der Mann, der den Berg abtrug, war derselbe, der anfing, kleine Steine wegzutragen." 
Konfuzius

Ich empfehle im Mediensektor das Verfahren der Mediation anzuwenden, wenn Emotionen im Spiel sind und/oder, wenn eine zügige Lösung herbeigeführt werden muss. 

Beispiele für Mediationen in den Medien:

  • Konflikte im Rahmen einer Auftragsproduktion
  • Streit zwischen Vertrieb und Produktion
  • Meinungsverschiedenheit zwischen Moderatoren und Sendern
  • Konflikte von Künstlern und Kreativen untereinander
  • Dispute zwischen Verlagen und Autoren
  • Auseinandersetzungen zwischen der Plattenfirma und den Musikern
  • Unstimmigkeiten zwischen Galerien, Malern und Endkunden

Die Medianden aus dem Bereich der Medien schätzen besonders, dass das Verfahren der Mediation der absoluten Vertraulichkeit unterliegt. Presse und andere Medien bekommen in der Regel nichts von dem Verfahren der Mediation mit. Hinzu kommt, dass sich viele Streitigkeiten im Bereich der Medien gerichtlich nicht wirklich klären lassen. Selbst der “Gewinner“ eines gerichtlichen Verfahrens muss viel Zeit und Geld investieren, um am Ende mit einem Urteil dazustehen, dass sich auf einen Sachverhalt aus der Vergangenheit bezieht. Oft ist auch fraglich, ob das jeweilige Urteil oder der gerichtliche Vergleich vollstreckbar ist. Diese Unwägbarkeiten lassen sich durch das strukturierte Verfahren der Mediation ausschalten. Dies honorieren die Medianden aus den Medien. Zuletzt ist zu erwähnen, dass das Verfahren der Mediation erfahrungsgemäß nicht ansatzweise die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens verursacht.

Die Mediation in den Medien gewinnt im Zeitalter des Internets zunehmend an Bedeutung. Dies gilt nicht nur für die Medienstadt Mainz, sondern bundesweit. Das hat mehrere Gründe. Meist sind bei Konflikten im Film, Fernsehen, Musik, Theater oder Musicalbereich mehrere Mitwirkende an der jeweiligen Produktion beteiligt. Viele Dinge werden noch per Handschlag geregelt;  Verträge gibt es nicht oder die vorhandenen Verträge lassen  sich in alle Richtungen auslegen. Dies alles führt dann dazu, dass die Rechtslage, die Tatsachenlage als auch die Beweislage in medienrechtlichen Konflikten meist durch erhebliche Unsicherheiten geprägt sind. Das wiederum führt zu einer schwierigen Rechtslage, verbunden mit einem hohen Prozessrisiko und ungewissem Ausgang.

Ebenso zentral wie die Kosten ist der Faktor Zeit in den Medien, wenn es zu Konflikten kommt. Kommt es zu Streitigkeiten bei aufwändigen Produktionen kurz vor der geplanten Ausstrahlung, kann dies katastrophale Auswirkungen haben. Langwierige Gerichtsverfahren können bereits aus Zeitgründen keine Klärung herbeiführen.

An dieser Stelle hilft das Verfahren der Mediation in den Medien.

Die Mediation ist bei Konflikten in den Medien das Mittel der Wahl, wenn eine zügige Interessenklärung herbeigeführt werden soll – auch im Hinblick auf die Kosten, da gerichtliche Verfahren erfahrungsgemäß mehr Ressourcen verschlingen als ein Mediationsverfahren. Zwischen der ersten Kontaktaufnahme zum Mediator bis hin zum ersten Gespräch vergehen oft nur wenige Stunden. Meist werden die Konflikte in wenigen Tagen gelöst. Das kann kein gerichtliches Verfahren leisten.

Es gibt zahlreiche Anwendungsfelder für eine Mediation in den Medien.

Da stets mehrere Mitwirkende im Mediensektor an Produktionen und Aufträgen beteiligt sind, sind zahlreiche Konstellationen denkbar, in denen eine Mediation zur Konfliktlösung und Interessenklärung beitragen kann.

Da ich meine Kanzlei seit nunmehr 15 Jahren zusammen mit meinem Kanzleipartner Tobias Röttger in Mainz betreibe, bietet es sich an, auch die Mediationen in den vertraulichen Räumlichkeiten meiner Kanzlei durchzuführen. Dies hat den Vorteil, dass keine zusätzlichen Kosten entstehen. Zudem verfügt die Kanzlei über eigene Parkplätze, liegt verkehrsgünstig und dennoch ruhig in Angrenzung an die Obstfelder und an die schöne rheinhessische Landschaft. In den Pausen können die Medianden, aber auch der Mediator frische Luft einatmen, fernab vom hektischen Alltag der großen Städte des Rhein-Main-Gebiets. Je nach Eignung können einzelne Module des Verfahrens oder die komplette Mediation outdoor im Mainzer Umland durchgeführt werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Mediation mache ich gerne eine Abschlusswanderung / Spaziergang mit den Medianden, um das gemeinsam Erreichte in der Natur zu "feiern". 

Meine Spezialisierung sind Mediationen aus dem Bereich der Medien und des Medienrechts sowie aus dem Sportbereich (Klettern, outdoor, Fussball, Deutscher Alpenverein)

Beratungen zur Konfliktlösung und Mediationen finden auch - oder gerade - im Zeitalter von Corona statt. Es ist keine Zeit und auch kein Geld für langwierige Rechtstreitereien vorhanden. Das Kapital und auch die Zeit kann sinnvoller genutzt werden. 
Das Recht kann in vielen Fällen auch nur bedingt helfen, wenn es zu Einzelfragen in Sachen Corona kommt. Jetzt müssen alle Beteiligten an einen Tisch, um vertragliche Fragen zu klären & die Weichen für die Zukunft zu stellen. Wir helfen dabei. Vieles ist noch ungeklärt. Die Interessen der Parteien lassen sich jedoch bereits jetzt herausarbeiten, um die Zukunft selbst zu gestalten. Was gut ist, bleibt auch in Zukunft gut. Im Wege der Shuttle-Mediation (Abwicklung per Telefon und Email) lassen sich Kontaktsperren und örtliche Hindernisse umgehen.

Konflikte fordern uns heraus. Sie sind unangenehm und kosten Zeit, Geld, Nerven und Kraft. Streitigkeiten können aber auch förderlich für die Weiterentwicklung sein, sofern sie gelöst werden. Dies gilt sowohl auf der Ebene zwischenmenschlicher Beziehungen als auch im Geschäftsleben. Doch wie lassen sich Konflikte lösen? Mit rechtsstaatlichen Mitteln? Mit Abmahnungen, Drohungen und Klagen? Meist nicht, denn dort geht es allenfalls um die Durchsetzung von Positionen und Ansprüchen. Es wird nicht danach gefragt, was die Parteien eigentlich wollen. Im Wege eines gerichtlichen Vergleichs? Ein guter Vergleich muss allen wehtun, so heisst es. Meist sind die Parteien daher immer alle unzufrieden, selbst dann, wenn sie im gerichtlichen Verfahren gewinnen. Das kann nicht die Lösung sein. Es muss auch anders gehen, so auch Gary Friedman, einer der bekanntesten Mediatoren unserer Zeit.

Eine Lösung zeichnet sich dadurch aus, dass sie allen Beteiligten gut tut!

Hier setzt die Mediation an. Es wird danach gefragt, was die Parteien eigentlich wollen. Die Interessen werden geklärt. Ergebnisoffen. Am Ende kann eine Lösung stehen. In jedem Fall findet jedoch eine Klärung der Interessen statt. Dies schafft Klarheit.

Im Zeitalter der Neuen Medien gewinnen die Mediation und die alternativen Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung mehr und mehr an Bedeutung. Dies liegt unter anderem daran, dass sich bestimmte Konflikte mit den klassischen juristischen Mitteln nicht mehr greifen lassen. Ein weiterer Grund für die Abkehr von den klassischen Prozessen ist die überlange Verfahrensdauer gerichtlicher Prozesse und der damit verbundene Ressourcenverlust (Zeit, Nerven, Geld). Zudem ist der Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens stets ungewiss. Hier kommt nun die Mediation ins Spiel. Bei der Mediation geht es nicht um die Frage, wem, was zusteht (Rechtspositionen), sondern, welche Interessen die Parteien tatsächlich haben. Während in der juristischen Auseinandersetzung die durchzusetzenden Positionen meist auch den Endpunkt darstellen, so sind diese im Mediationsverfahren lediglich der Ausgangspunkt des Verfahrens. Es findet ein Perspektivwechsel statt, wie es so schön heisst. Voraussetzung ist allerdings, dass die Parteien versuchen müssen, die andere Seite zu verstehen. Das Verfahren der Mediation lebt von der Erkenntnis der Parteien. Es ist die Aufgabe des Mediators, den Beteiligten zur dieser Erkenntnis zu verhelfen. Das ist harte Arbeit für den Mediator.

Dies kann wahre Wunder bewirken.

»Mediation is to not to have to choose between one right and one wrong«
(Gary Friedman)

Die Mediation stellt daher mit ihrer sachlichen und interessenorientierten Verhandlungsführung eine Alternative dar, die ohne Druck, Überredung und Manipulation auskommt. Die Mediation setzt vielmehr auf die Kraft des Verstehens. In den USA ist das Verfahren bereits seit den 1980er Jahren etabliert, hervorgerufen durch Vertreter der Havard University. Begünstigt wurde der Erfolg der Mediation in den USA durch eine Justitzkrise in den 1960er Jahren. Aber auch am anderen Ende der Welt - namentlich in China - gilt der Gang vor Gericht als persönliche Niederlage. Die edlere und sinnigere Variante wird auch hier in der vermittelnden Konfliktlösung gesehen. Ziel der Mediation ist die Konfliktlösung durch die Parteien. Der Mediator nimmt die Rolle des Moderators ein, der den "roten Faden in den Händen hält".

Die Vorteile eines Mediationsverfahrens gegenüber einem klassischen juristischen Streitverfahren sind vielfältig. Die Mediation ist in der Regel schneller, kostengünstiger und diskreter als ein klassisches Verfahren. Ein weiterer Vorteil ist, dass es am Ende einer Mediation keine Verlierer und Sieger gibt, sondern eine einvernehmliche und nachhaltige Lösung, die den Weg in die Zukunft ebnet. Ein Konsens, der zu einer "win-win"-Situation für die Parteien führt. Nachfolgend geben wir eine Einführung in die Mediation und erläutern sodann im Anschluss den Ablauf einer Mediation.Lösung des Konflikts / Klärung der Interessen
zeitsparender als ein kontradiktorisches Verfahren (Gerichtsverfahren können sich über Jahre hinziehen)

  • Schonung wertvoller Ressourcen (Zeit, Image, Nerven: verdeckte Konfliktkosten)
  • kostengünstiger (keine Gerichtskosten, die Parteien teilen sich das Honorar des Mediators)
  • diskret & vertraulich (keine öffentlichen Verhandlungen, keine Rufschädigung, kein Imageverlust, keine Presse)
  • verstehensbasiertes Verfahren
  • respektvoll (die Parteien arbeiten zusammen an der Konfliktlösung und nicht gegeneinander)
  • keine Verlierer (die Einigung ist das Ziel, nicht die Durchsetzung von Einzelinteressen)
  • nachhaltig (Parteien können auch künftig Geschäftspartner bleiben, Entstehung neuer Projekte)
  • einvernehmlich (die Parteien lösen den Konflikt nach Maßgabe ihrer eigenen Interessen und nicht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen)
  • selbstbestimmt (die Parteien entscheiden und gestalten das Verfahren, die Lösung und bestimmen den Mediator)
  • hohe Erfolgsquote (Fachmediationen können eine  Einigungsquote von bis zu 90 % vorweisen)
  • Rechtsweg steht weiterhin offen

Mediation (lateinisch Vermittlung) ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes, bei dem unabhängige „allparteiliche“ Dritte die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess begleiten. Die Konfliktparteien, auch Medianten oder Medianden genannt, versuchen dabei, zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.

Die Mediation ist kostengünstiger, zeitsparender und nachhaltiger als ein gerichtliches Verfahren. Zudem ist die Atmosphäre konstruktiv und nicht von Streitsucht geprägt. Die Interessen und das Thema stehen im Vordergrund, nicht die egoistischen Befindlichkeiten der Beteiligten.

Unterschiede zwischen Mediation und (außer-)gerichtlichem Verfahren
Die Mediation unterscheidet sich von einem (außer-)gerichtlichen Verfahren in wesentlichen Punkten. Der Rechtsberater und der Richter muss sich an das rechtlich Vorgeschriebene halten, während die Mediation alle Arten von Lösungen zulässt, die rechtlich erlaubt sind. Dies hat den Vorteil, dass die Lösungen viel differenzierter und interessengerechter herausgearbeitet werden können. Bei der Mediation geht es um die Herausarbeitung der wahren Interessen der Parteien, während es bei der juristischen Auseinandersetzung lediglich um Positionen geht.

Das Havard-Konzept ist eine Methode zur Konfliktlösung bei der alle Beteiligten gewinnen sollen. 

Methodik:

  • Menschen und Probleme werden getrennt voneinander betrachtet
  • Im Vordergrund stehen die Interessen der Beteiligten - NICHT die Positionen und Forderungen
  • Es werden Lösungsoptionen herausgearbeitet, die zu einer win-win Situation führen
  • Das Ergebnis muss von allen als fair und neutral angesehen werden

Im Unterschied zu gerichtlichen Auseinandersetzungen wird bei dem Harvard Konzept nachgefragt, welche Interessen eigentlich hinter den einzelnen Positionen stecken, hinter denen sich die Parteien verschanzen. Das Harvard Konzept hinterfragt den eigentlichen Willen der Menschen. Wir erinnern uns an das Beispiel mit der Orange. Warum ist es für das eine Kind so wichtig, die Orangenschale zu bekommen? Warum ist es für das andere Kind so wichtig, das Fruchtfleisch der Orange zu bekommen? In sehr vielen Fällen ist es möglich, dass alle Beteiligten als Gewinner aus einem Konflikt herausgehen, wenn sich die Parteien nicht hinter ihren Positionen verschanzen, sondern sich öffnen und ihren eigentlichen Willen offenbaren. Auf diese Weise sind sachgerechte Lösungen möglich, die eine juristische Subsumtion nicht liefern kann.

Der Orangenfall ist ein sehr schönes Beispiel, welches plastisch vor Augen führt,  was der eigentliche Unterschied zwischen Positionen und Interessen ist:

Es waren einmal zwei Kinder, die stritten um eine Orange. Die Mutter sollte den Streit schlichten und entscheiden, wer die Orange bekommt. Die Mutter schnitt die Orange in zwei Hälften und gab jedem Kind jeweils eine Hälfte der Orange.

Das eine Kind hatte es auf das Fruchtfleisch abgesehen, um sich einen Orangensaft zu pressen und warf die Schale weg. Das andere Kind wollte die Schale der Orange, um damit einen Kuchen zu backen und warf das Fruchtfleisch weg.

Lehre: Beide Kinder haben im Beispiel nur ihre Positionen gegenüber der Mutter geäußert (“ich will die Orange"), nicht jedoch die dahinter stehenden Interessen (Kind 1: Fruchtfleisch/Orangensaft; Kind 2: Orangenschalen/Kuchen backen).

Hätten beide ihre Interessen formuliert, so hätten beide davon profitiert, da jedes Kind das bekommen hätte, was es eigentlich wollte (WIN-WIN-Situation). Das Beharren auf Positionen verbaut diesen Weg.

In der juristischen Auseinandersetzung werden in der Regel stets Positionen (Ansprüche) eingefordert bzw. durchgesetzt. Die eigentlichen Interessen, die dahinter stehen, bleiben meist unberücksichtigt.

Das Beispiel mit der Orange zeigt jedoch deutlich, welch großen Nutzen ein interessenorientiertes Verhandeln für beide Parteien bietet.

Es gibt ein breites Spektrum, während der Gestaltungsspielraum bei einem Urteil sehr eng ist. Wesentlicher Unterschied ist auch, dass bei einem Urteil ein Sachverhalt aus der Vergangenheit beurteilt und geregelt wird. Die gegenwärtigen Verhältnisse spielen keine Rolle und vor allen Dingen der Blick in die Zukunft findet meistens nicht statt. Die Mediation hingegen ist auf die Zusammenarbeit in der Zukunft gerichtet. Dies hat zur Folge, dass die Parteien nach einer Mediation oft als langjährige Geschäftspartner weiterhin zusammenarbeiten, während die Parteien nach einem gerichtlichen Verfahren im Streit auseinandergehen. Der Streit wirkt somit auch in der Zukunft fort. Dies liegt selbstverständlich daran, dass die wahren Interessen der Parteien in einem gerichtlichen Verfahren keine Rolle spielen. Hier gibt es nur Forderungen, die es gilt, mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Es geht dann lediglich um die Unterordnung eines Sachverhaltes unter ein Gesetz. Bei der Mediation hingegen stehen die Interessen beider Parteien im Fokus. Die Parteien gestalten selbst die Lösung und tragen damit die Verantwortung für das Ergebnis. Im gerichtlichen Verfahren hingegen trägt der aufgesetzte Richter die Verantwortung für das Ergebnis, da er allein das Urteil spricht.

Die Arbeit des Mediators wird üblicherweise nach Zeitaufwand bemessen. In der Regel teilen sich die Medianden das Honorar des Mediators. Auch Rechtschutzversicherungen haben die Vorzüge der Mediation erkannt und zahlen die Kosten der Mediation gemäß der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Die Deckung der Kosten für ein Mediationsverfahren sind im jeweiligen Rechtschutzversicherungsvertrag geregelt. Hier lohnt sich die Nachfrage bei der Versicherung. In der Regel wird die Arbeit des Mediators nach dem erforderlichen Zeitaufwand honoriert. Gelingt es dem Mediator, die Parteien zur Konfliktlösung zu begleiten, kann für den Fall der Konfliktlösung auch ein zusätzliche Einigungsgebühr vereinbart werden. 

Die Höhe des jeweiligen Honorars hängt letzten Endes auch von der Bedeutung der Sache für die Beteiligten ab und wird in unserem Hause individuell vereinbart.

Die Mediation gliedert sich in sechs Phasen (Vorbereitungsphase, Themensammlung, Interessenklärung, Kreative Lösungsfindung, Konkrete Lösung, Abschlussvereinbarung). Diese Phasen sind wiederum durch jeweils drei bis fünf Zwischenphasen unterteilt. Wir wollen hier nur die wichtigsten Schritte zur Veranschaulichung erläutern:

1. Vorbereitungsphase
In der Vorbereitungsphase muss zunächst einmal geprüft werden, ob der Sachverhalt geeignet ist, im Wege eines Mediationsverfahrens gelöst zu werden. Geht es beispielsweise um die Auslegung einer Rechtsfrage, wäre das Mediationsverfahren nicht geeignet. Eignet sich der Sachverhalt hingegen für das Mediationsverfahren, sollte ein Mediationsvertrag geschlossen werden, in dem die Eckpunkte des Verfahrens fixiert werden. So herrscht von Anfang an Transparenz und die Parteien können sich im Zweifel hieran orientieren. Im Mediationsvertrag sollte festgelegt werden, ob und unter welchen Bedingungen eine Mediation durchgeführt werden soll. Zudem sollte der Mediator im Vertrag bestimmt werden. Ebenso sollten die Parteien das Honorar des Mediators im Vertrag fixieren. Anzuraten ist zudem eine vertragliche Vereinbarung über die Vertraulichkeit des Verfahrens zu treffen. Zudem sollte für die Dauer des Verfahrens ein "Waffenstillstand" zwischen den Parteien vereinbart werden. Grundsätzlich können die Parteien den Vertrag inhatlich frei gestalten.

2. Themensammlung
Zu Beginn des Verfahrens werden die Punkte herausgearbeitet, die aus Sicht der Parteien unbedingt angesprochen werden müssen, um den Konflikt zu lösen. Im Rahmen dieser Themensammlung wird der Streit dabei aus Sicht der Parteien zusammen gefasst. Hieraus ergibt sich im Anschluss ein Sachverhalt, der sodann strukturiert wird. Dieser Sachverhalt wird priorisiert. Das bedeutet, dass in diesem Stadium festgelegt wird, welche Gewichtung einzelne Aspekte für die Parteien haben und in welcher Reihenfolge diese Aspekte bearbeitet werden.

3. Interessenklärung
Nach der Herausarbeitung der entschiedenen Themen gilt es nun die Interessen der Parteien herauszuarbeiten. In dieser Phase ist der Mediator in besonderem Maße gefragt, da er “in die Köpfe der Parteien schauen muss“. Der Mediator muss hier durch geschickte Moderation und durch die Anwendung bestimmter Kommunikationswerkzeuge den Parteien "auf den Zahn fühlen" um herauszufinden, welche Interessen die Parteien tatsächlich verfolgen. Der Mediator versucht in diesem Stadium zudem, der jeweiligen Partei auch den Standpunkt der anderen Partei verständlich zu machen. Der Mediator muss an dieser Stelle neutral bleiben und darf keine Partei ergreifen. Er muss die Parteien verstehen und darf deren Anliegen nicht bewerten. Auch muss der Mediator dafür sorgen, dass die Parteien lernen, sich gegenseitig zu verstehen.

4. Lösungsoptionen
Sind die Interessen der Parteien geklärt, können die möglichen Lösungsoptionen herausgearbeitet werden. Der Mediator hilft an dieser Stelle durch geschickte Fragestellungen, die Optionen herauszuarbeiten, die tatsächlich auch für die Parteien tragbar sind. Zunächst werden alle möglichen Optionen herausgearbeitet, ohne Rücksicht auf deren Realisierung. Im weiteren Schritt kann dann eine Bewertung der Lösungsoptionen erfolgen. Die Realisierbarkeit spielt dann eine Rolle. Hier können sich die Parteien auch anwaltlich beraten lassen, wenn ihnen eine Bewertung der Optionen nicht möglich ist.

5. Bewertung der Lösungsoptionen - Konkrete Lösungsfindung
Im Anschluss werden die verschiedenen Lösungsoptionen auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft und bewertet. Am Ende steht die konkrete Lösung fest.

6. Abschlussvereinbarung + Umsetzung
Haben die Parteien eine gemeinsame Lösung gefunden, sollte diese in einer Abschlussvereinbarung fixiert werden. Auch hier sind die Parteien frei in der inhaltlichen Gestaltung und nicht durch Gesetzesvorgaben eingeengt. Je nach Inhalt kann die Vereinbarung auch notariell beurkundet werden oder durch einen Rechtsanwalt formuliert werden.

Der Rechtsanwalt hat sowohl die Lizenz zum Streiten als auch zum Schlichten. Leider wird dies in der Praxis noch zu oft verkannt, was mitunter sogar berufsrechtliche Folgen haben kann, wenn der Rechtsanwalt seine Mandaten nicht auf die Möglichkeit einer Mediation oder außergerichtlicher Streitbeilegungsverfahren hinweist.

Die Berufsordnung für Rechtsanwälte als auch unsere Zivilprozessordnung verlangen sogar, dass der Rechtsanwalt in erster Linie als Konfliktvermeider und Löser auftreten soll, nicht als Streithahn:

§ 1 Absatz 3 Berufsordnung für Rechtsanwälte

Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten,…

253 Absatz 3 Zivilprozessordnung

Die Klageschrift soll ferner enthalten:

1.    die Angabe, ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist, sowie eine Äußerung dazu, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen;

Die Betrachtung des Sachverhalts erfolgt aus zwei Blickwinkeln:  Als Anwalt formal juristisch und als Mediator mit Blick auf die Interessen der Parteien, die tatsächlich hinter den möglichen juristischen Ansprüchen stehen.

Auch vor Gericht können Mediationen sinnvoll sein, um Konflike zu lösen. Daher gibt es die Mediation beim Güterichter. Das ist ein Verfahren, bei dem die Parteien mit Unterstützung eines als Mediator ausgebildeten Güterichters ihren Konflikt einverständlich lösen. In der Verhandlung beim Güterichter ist eine anwaltliche Vertretung sinnvoll, um ergänzend für die Beteiligten die für die jeweilige Konfliktlösung not-
wendigen Tatsachen und Gedanken in das Gespräch einzubringen und die Beteiligten rechtlich zu beraten. Die Mediation wird nur durchgeführt, wenn alle Beteiligten mit einer Mediationsverhandlung beim Güterichter einver-standen sind. 
Für die Dauer der Güterichterverhandlung kann nach auf Antrag aller Beteiligten das Ruhen des Verfahrens angeordnet oder das Verfahren ausgesetzt werden. Die Anordnung des Ruhens oder der Aussetzung hat auf den Lauf gesetzlicher Fristen keinen Einfluss.Die Beteiligten verlieren also keine Zeit.

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