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Presserecht: Wem wir helfen

Was wir tun

Presserecht für Journalisten und Verlage
Spezialisierte Rechtsberatung und Seminare im Presserecht und Medienrecht

Veröffentlicht am

Als erfahrener Rechtsanwalt für Presserecht verstehe ich die einzigartigen Bedürfnisse von Journalisten und Verlagen. Wenn Sie mit rechtlichen Problemen konfrontiert sind, sei es eine Klage wegen Verleumdung, übler Nachrede oder anderen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer publizistischen Arbeit, bin ich hier, um Ihnen zu helfen.

Seit 2005 bin ich als Rechtsanwalt und seit 2009 als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht spezialisiert auf das Presserecht und Medienrecht. Meine Klienten umfassen Medienhäuser und Journalisten, darunter die größte Tageszeitung in Rheinland-Pfalz, die ich kontinuierlich in allen Fragen des Presse- und Medienrechts berate und vertrete. Ebenso beraten und unterstützen wir dauerhaft den größten Verlag, der sich um die Belange der öffentlichen Verwaltung kümmert. Durch meine enge Zusammenarbeit mit diesen Verlagen bin ich stets auf dem aktuellen Stand der Entwicklungen im Bereich der Medien. Darüber hinaus unterstützte ich in Einzelfällen auch Medienopfer, wenn es zu schwerwiegenden Verletzungen des Persönlichkeitsrechts kommt. Als Dozent im Presserecht leite ich auch Schulungen für den journalistischen Nachwuchs und gebe Seminare zum "Presse/Medienrecht" sowie zur "Gerichtsberichterstattung für Journalisten" - für den Verband der Zeitungsverleger Rheinland-Pfalz/Saarland.

Medienopfern helfe ich bei schwerwiegenden Rechtsverletzungen.

Ich stehe für rechtskonforme Pressearbeit ein und bin stets ansprechbar, auch für die Beteiligten von Berichterstattungen, um gemeinsam zielführende Lösungen zu finden. 

Kontaktieren Sie mich gerne per E-Mail oder telefonisch in meiner Kanzlei in Mainz/Rheinland-Pfalz/Rheinhessen:

[email protected]

06131-240950

gulden röttger rechtsanwälte

Ansprechpartner
Karsten Gulden, LL.M. Medienrecht

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht &
Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte

06131 240950
karsten.gulden@ggr-law.LÖSCHEN.com

Kontaktformular

Presserecht - wir helfen Ihnen dabei!

Leistungen im Presserecht

Hier finden Sie einen Überblick über unserer Leistungen im Presserecht für Sie.

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Fragen und Antworten zum Presserecht

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten aus dem Presserecht.

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Index zum Presserecht

Hier finden Sie ein Stichwortverzeichnis zu den wichtigsten Begriffen aus dem Presserecht.

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Wer ist der beste Anwalt für Presserecht?

Für Journalisten und Verlage: Expertise und Schutz vor rechtlichen Herausforderungen

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Übersicht der Leistungen unserer spezialisierten Kanzlei im Presserecht
Beratung, Vertretung, Konfliktlösungen

Die Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte aus Mainz bietet im Bereich des Presserechts umfassende Dienstleistungen für verschiedene Zielgruppen an:

Für Verlage und Medienunternehmen:

  • Beratung und Vertretung: Unterstützung in allen medienrechtlichen Fragen, die sich aus publizierten Inhalten ergeben.
  • Prüfung von Artikeln: Vor Veröffentlichung werden Beiträge auf rechtliche Konformität überprüft, um Risiken zu minimieren.
  • Abwehr von Ansprüchen: Verteidigung gegen Unterlassungs- oder Gegendarstellungsansprüche sowie Schadensersatzforderungen.
  • Schulungen: Durchführung von Seminaren für Volontäre im Bereich Presse- und Medienrecht.

Für Unternehmen und Einzelpersonen:

  • Durchsetzung von Ansprüchen: Bei geschäfts- oder rufschädigender Berichterstattung werden Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Berichtigungsansprüche geltend gemacht.
  • Schadensersatzforderungen: Forderung von Geldentschädigungen und Schadensersatz bei rechtswidriger Berichterstattung.
  • Krisenberatung: Unterstützung in medialen Krisensituationen und bei der Beantwortung von Medienanfragen.

Allgemeine Leistungen:

  • Strategische Beratung: Unterstützung bei der Vermeidung negativer Berichterstattung und proaktive Pressearbeit.
  • Konfliktlösung: Einsatz von Mediation und außergerichtlichen Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten.
  • Gerichtliche Vertretung: Bundesweite Vertretung in presserechtlichen Verfahren.

Die Kanzlei legt besonderen Wert auf eine persönliche Beratung und die Entwicklung individueller Lösungen für ihre Mandanten. Expertise aus Erfahrung in der Praxis.

 

 

Schwerpunkte
unserer Kanzlei im Presserecht und Äußerungsrecht

  • Hilfe für Medienopfer (Unglücksfälle, Sensationsberichterstattung, Privatsphäre, Intimsphäre, Vorverurteilung, Unschuldsvermutung, Verdachtsberichterstattung, Gerichtsberichterstattung)
  • Beratung und Vertretung von Unternehmen aus den gefahrgeneigten Branchen (Lebensmittel, Gesundheit, Krankenhäuser, Energie, Finanzen, Banken, Versicherungen)
  • Beratung und Vertretung von Personen des öffentlichen Lebens (Influencer, Vereine und Profisportler, Unternehmer, Politiker, Professoren, Schauspieler) als Betroffene unzulässiger Berichterstattung und in medialen Krisensituationen
  • Beratung und Vertretung von politischen Amtsträgern wie Bürgermeister und Gemeindevertreter
  • Beratung und Vertretung von Behörden zu Auskunftspflichten und Auskunftsbefugnissen
  • strategische Beratung zur Vermeidung negativer Berichterstattung (Prüfung Fragenkataloge der Presse, proaktive Presseerklärungen ("Totmachen" von Geschichten)
  • Beratung und gerichtliche Vertretung von Verlagen und Medienunternehmen in presserechtlichen, urheberrechtlichen und medienrechtlichen Angelegenheiten
  • Konfliktlösung / Mediation / Schiedsgerichtsbarkeit in medien- und presserechtlichen Streitigkeiten
  • Seminare/Schulungen für Volos

 

Leistungen
im Presserecht für unsere Mandanten

Wir beraten:

Wir beraten Journalisten, Redakteure und Verlage bei Fragen zur Veröffentlichung von Artikeln, Berichten und Bildern. In der Praxis erklären wir, welche Grenzen es bei der Berichterstattung gibt und welche rechtlichen Konsequenzen eine Veröffentlichung haben kann. Häufige Themen: Verdachtsberichterstattung, Gerichtsberichterstattung, identifizierende Berichterstattung, einseitige Berichterstattung

Wir prüfen:

Die Prüfung von Artikeln gehört zu unerer täglichen Arbeit. Artikel, Berichte und Bilder überprüfen wir auf ihre Rechtskonformität, um mögliche Risiken aufzuzeigen. Dabei können wir auch Empfehlungen geben, wie ein Artikel geändert werden kann, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Wir treten vor Gericht auf in Rechtsstreitigkeiten: 

Wenn es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt, vertreten wir Journalisten, Verlage vor Gericht. Wir können aufgrund unserer Erfahrung gegen Unterlassungs- oder Gegendarstellungsansprüche vorgehen oder Schadensersatzforderungen abwehren.

Durchsetzung von Rechtsansprüchen

Unsere Anwälte können auch umgekehrt Betroffene von Berichterstattung unterstützen, wenn sie Opfer von rechtswidriger Berichterstattung geworden sind. Wir können zum Beispiel gegen Verleumdung, Beleidigung oder Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorgehen.

  • Verlage / Medienunternehmen
    • Beratung und Vertretung in allen medienrechtlichen Fragen, die sich aus den publizierten Inhalten der Verlage ergeben
    • Beratung und Vertretung bei Beschwerden, die beim Deutschen Presserat eingereicht werden
    • Beratung der Verlage vor der Verbreitung von Inhalten
    • Prozessführung 
    • Volontärseminare (Presserecht/Medienrecht/Gerichtsberichterstattung)
  • Wirtschaft/Politik/Wissenschaft
    • Kommunikation mit Verlagen und Medienunternehmen wegen (geplanten) Presseberichten
    • strategische Beratung in presse- und medienrechtlichen Angelegenheiten
    • Prozessführung gegen Verlage und Medienunternehmen im Falle unzulässiger Berichterstattung, wenn eine Konfliktlösung nicht möglich ist
    • Kontaktaufnahme zu Suchmaschinenbetreibern, wenn es um die Entfernung (Auslistung) von URLs aus den Suchergebnissen geht, die sich auf einen Namen beziehen
    • Überprüfung der Medienarbeit der Justiz (Einhaltung der Unschuldsvermutung, faires Verfahren, keine Vorverurteilung, Waffengleichheit)

 

Wir prüfen, ob Berichterstattungen zulässig und rechtssicher sind.

Im Presserecht beraten wir dabei zum Recht der Recherche:

  • welche Auskünfte können und dürfen Presse und Medien verlangen?
  • Investigativer Journalismus: wie dürfen Informationen erlangt und verbreitet werden?
  • welche Auskünfte müssen Journalisten erteilen? Wie weit geht das Zeugnisverweigerungsrecht?
  • wie können Informanten geschützt werden?
  • was ist bei der Gerichtsberichterstattung zu beachten?

Ein Schwerpunkt ist das Recht der Darstellung:

  • wie und was darf die Presse schreiben?
  • was ist bei der Bildberichterstattung zu beachten?

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Durchsetzung der presserechtlichen Ansprüche zum Schutz der Persönlichkeitsrechte:

  • insbesondere Unterlassungsansprüche, Ansprüche auf Schadensersatz sowie Geldentschädigung und auch die Vertretung in Gerichtsverfahren
  • Prüfung von Zahlungsansprüchen: Geldentschädigung und Schadensersatz wegen unzulässiger Berichterstattung

Wir lösen Probleme, wenn es um presserechtliche Konflikte geht.

Mandanten unserer Kanzlei
in presserechtlichen Fällen

  • Verlage und Medienunternehmen
  • Einzelpersonen aus Politik, Wirtschaft & Gesellschaft
  • Juristen (mwd), insb. Rechtsanwälte und Richter 
  • Medienopfer (Stichwort: "ungewollt in der BILD")
  • Unternehmen
  • Hoheitsträger wie Bürgermeister und Gemeindevertreter
  • Behörden

Themen im Presserecht aus unserer Kanzlei
Was wir für unsere Mandanten tun

Wir helfen Menschen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, wenn Presse und Medien ihre journalistischen Sorgfaltspflichten verletzen. Dabei werden wir sowohl vor als auch nach der Veröffentlichung eines Beitrages tätig. Einer unserer Schwerpunkte ist auch die "Entschärfung" von Presseberichten, unter Wahrung der beiderseitigen Interessen (Persönlichkeitsrechte der von der Berichterstattung  Betroffenen - Pressefreiheit Presse/Medien). 

Darüber hinaus beraten und vertreten wir einen der größten Medienverlage Deutschlands ständig in allen medienrechtlichen Fragen, die sich aus den zu verbreitenden Inhalten ergeben und bilden auch Voluntäre im Presse- und Medienrecht aus. Dabei gibt es einige Themen, die immer wieder auftauchen, insbesondere dann, wenn ein von uns vertretener Verlag abgemahnt wird:

•    Verdachtsberichterstattung
•    einstweilige Verfügung
•    Schadensersatz
•    Geldentschädigung
•    Widerruf
•    Gegendarstellung
•    Unterlassung
•    Haftung 
•    journalistische Sorgfaltspflicht
•    Meinungsäußerung
•    Tatsachenbehauptung
•    Ehrschutz
•    Trennung von Redaktion und Werbung

Durch unsere Arbeit versuchen wir zu verhindern, dass Verlage abgemahnt werden. Kommt es dennoch zu einer Abmahnung, gelingt es uns in der Regel, diese abzuwehren. Sind die geltend gemachten Verstöße begründet, finden wir eine pragmatische Lösung und verhindern, dass der Verlag verklagt wird. 

 

 

Seriöser Journalismus?
Betroffene und Verlage

Wir unterstützen den "seriösen" Journalismus und helfen beiden Seiten, wenn es um Berichterstattungen geht: Den Betroffenen und denjenigen, die die Berichte erstellen und verbreiten.

Mit unserer Expertise helfen wir, Rechtsverletzungen zu vermieden. Sensationsberichterstattungen unterbinden wir. Das Leid von Opfern und die Gefühle der Angehörigen von Unglücksfällen und anderen Katastrophen gehören nicht in die Presse. Verlage, die gegen diese Grundsätze verstoßen verklagen wir, wenn die Verstöße nicht unverzüglich abgestellt werden. 

Damit es erst gar nicht zu diesen Verstößen erst gar nicht kommt, beraten und vertreten wir Medienhäuser in allen Fragen zum Presse- und Medienrecht. Wir klären im Vorfeld, wie recherchiert werden darf (investigativer Journalismus) und wie weit ein Bericht gehen darf.  Unberechtigte, presserechtliche Ansprüche wehren wir ab. In allen anderen Fällen suchen wir stets nach Lösungen oder Einigungen, mit denen alle Beteiligten gut leben können.

Da wir einen guten Draht zu der seriösen Presse und den Medien haben, finden wir in den meisten Fällen pragmatische Lösungen, ohne viel Staub aufzuwirbeln.

Wir kümmern uns auch um Facebook, Instagram, Twitter, YouTube und alle Social Media-Plattformen und Verbreitungswege. Auch mit Google, Blogs und Foren kennen wir uns bestens aus, denn wir sind seit der ersten Stunden "digital" unterwegs und produzieren selbst Content. Davon profitieren unsere Mandanten, weil wir verstehen, worauf es heute ankommt und wie die digitale Welt tickt.

Pragmatisch & diskret
Meidung von Presse und Medien

Wir agieren diskret und pragmatisch und vermeiden es, in eigener Sache zu berichten. 

Bei unzulässiger Presse- und Medienberichterstattung nehmen wir Kontakt mit den Verlagen und Dienstleistern auf, um den Fall zu klären. Gleiches gilt, wenn wir im Auftrag von Verlagen tätig werden: Liegt nach unserer Prüfung ein presserechtlicher Verstoß durch den Verlag vor, wird dieser beseitigt. Liegt kein Verstoß vor, wehren wir unberechtigte Ansprüche entschieden ab. Darüber hinaus prüfen wir, ob weitere Ansprüche bestehen, die erfüllt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Geldentschädigung, auch "Schmerzensgeld" genannt. Eine Geldentschädigung setzt voraus, dass durch eine falsche Pressemitteilung ein schwerwiegender Schaden entstanden ist, was erfahrungsgemäß selten der Fall ist.

weitere Informationen zu ähnlichen Themen:

Wir schätzen eine pragmatische und sachliche Herangehensweise ebenso wie unsere Mandanten. Wir legen Wert auf eine respektvolle und wertfreie, aber zielorientierte Kommunikation. Dies vermitteln wir den Beteiligten von Anfang an. Sollte die strategische Kommunikation einmal nicht zum gewünschten Ziel führen, greifen wir auch auf die bewährten juristischen Mittel zurück:

Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage

Wir kennen uns auch im Internet aus!
Haftungsfallen, Social Media, Online Archive, Google

Es reicht heute nicht mehr aus, nur presserechtlich gegen einen "Zeitungsartikel" vorzugehen. Das ist die einfachste Arbeit, aber nur der erste Schritt, wenn es um den Schutz der Mandanten im Zeitalter der digitalen Medien geht. Inhalte werden heute digital verbreitet und der Verlag, der die ursprüngliche Meldung erstellt hat, bekommt davon oft gar nichts mit. Dennoch besteht Handlungsbedarf, denn die Verlage haften auch für Verbreitungen von Snippets, Thumnbails und auch für den Google-Cache. 

Verlage publizieren über die eigene Homepage, über Social Media Kanäle und auch Google ist an der Verbreitung der Inhalte beteiligt. Dies kann bei Rechtsverletzungen weitreichende Folgen haben - sowohl für die Verlage als auch für die von der Berichterstattung Betroffenen. Dabei sind einige Besonderheiten zu beachten. Wir sind mit den neuen Medien aufgewachsen, nutzen sie und kennen beide Welten" (analog und digital). Davon profitieren unsere Mandanten.

Insbesondere in den sozialen Medien und bei Wikipedia finden sich zudem immer wieder Einträge über Politiker und Unternehmer, die trotz Einhaltung journalistischer Grundsätze in gravierender Weise Rechte verletzen, weil zwar eine scheinbar sachliche Dokumentation von Fakten vorliegt, die aber durch die unterschwellige und einseitige Gestaltung des Eintrags zu einer gezielten Schmutzkampagne und Rufschädigung führt.

Im Zeitalter der neuen Medien und von Google hat die Prävention vor der Verbreitung schädlicher Inhalte oberste Priorität. Gegendarstellungen, Widerrufe, Berichtigungen und Richtigstellungen können die Verbreitung schädigender Inhalte eindämmen, aber auch verstärken. Ein strategisches Vorgehen ist daher unerlässlich. 

Wir denken digital und führen unsere Mandanten im Wissen um die Existen von Google und anderen Erscheinungsformen des Internets aus den Gefahrenzonen einer Rufschädigung heraus. Im besten Fall geraten unsere Mandanten durch unsere persönliche und erfahrungsbasierte Beratung gar nicht erst in den Bereich geschäftsschädigender und rechtsverletzender Äußerungen und Einträge.

Wir schützen die Pressefreiheit, prüfen aber auch, ob die Meinungsfreiheit und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen im Einzelfall angemessen berücksichtigt wurden.

Spezialisierter Anwalt Presserecht
Rechtsanwalt Karsten Gulden aus Mainz

Um einen Anwalt zu finden, der auf Presserecht spezialisiert ist, können Sie uns beauftragen oder folgende Schritte unternehmen:

  1. Online-Recherche: Suche nach Anwälten in Mainz, die sich auf Presserecht spezialisiert haben. Viele Anwaltskanzleien haben Websites, auf denen sie Informationen über ihre Anwälte und ihre Fachgebiete bereitstellen.
  2. Anwaltsverzeichnisse: Überprüfen Sie spezialisierte Anwaltsverzeichnisse oder -listen, die Anwälte nach ihren Fachgebieten auflisten. Diese Verzeichnisse können eine nützliche Ressource sein, um Anwälte zu finden, die auf Presserecht spezialisiert sind.
  3. Empfehlungen: Fragen Sie Freunde, Familie oder Geschäftspartner, ob sie einen Anwalt für Presserecht in Mainz empfehlen können. Persönliche Empfehlungen können oft besonders hilfreich sein.
  4. Anwaltskammer: Wenden Sie sich an die zuständige Anwaltskammer in Koblenz und fragen nach einer Liste von Anwälten, die auf Presserecht spezialisiert sind. Die Anwaltskammer kann auch Informationen über die Qualifikationen und Erfahrungen der Anwälte bereitstellen.
  5. Konsultationen: Vereinbaren Sie Konsultationstermine mit einigen Anwälten, um sie persönlich kennenzulernen und Fragen zu ihrem Fachgebiet, ihrer Erfahrung und ihrer Herangehensweise zu stellen. Auf diese Weise können Sie den Anwalt finden, der am besten zu deinen Bedürfnissen passt.
  6. Onlinerezensionen: Bewertungen im Internet können aufschlussreich sein. Bitte seien Sie hier kritisch. Es gibt viele Fakebewertungen. Lesen Sie den Text genau und schauen auch, ob die Bewertungen im Laufe der Jahre "gewachsen" und nicht innerhalb kürzester Zeit entstanden sind.

Indem Sie diese Schritte durchführen, sollten Sie in der Lage sein, einen qualifizierten Anwalt für Presserecht in Mainz / Rheinland-Pfalz zu finden, der Ihnen bei Ihrem Anliegen helfen kann. in jedem Presserechts-Fall können wir Ihnen uneingeschränkt Rechtsanwalt Karsten Gulden, LL.M. aus Mainz empfehlen, der ausschließlich im Presserecht tätig.

 

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oder  06131 240950

Ansprechpartner

Karsten Gulden

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

[email protected]
+49-6131-240950

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