Womit wir uns im Presserecht beschäftigen
Was wir für unsere Mandanten tun
Wir beraten und vertreten im Schwerpunkt Presseverlage in allen medienrechtlichen Fragen, die sich aus den Inhalten ergeben, die verbreitet werden sollen oder bereits verbreitet wurden. Dabei gibt es einige Themen, die immer wieder auftauchen, insbesondere dann, wenn ein von uns vertretener Verlag mal abgemahnt wird:
• Verdachtsberichterstattung
• einstweilige Verfügung
• Schadensersatz
• Geldentschädigung
• Berichtigung
• Widerruf
• Gegendarstellung
• Unterlassung
• Haftung
• journalistische Sorgfaltspflicht
• Meinungsäußerung
• Tatsachenbehauptung
• identifizierende Berichterstattung
• Ehrschutz
• Trennung von Redaktion und Werbung
Durch unsere Arbeit versuchen wir dafür Sorge zu tragen, dass Verlage erst gar nicht abgemahnt werden. Kommt es dann doch einmal zu einer Abmahnung, gelingt es uns meist, diese abzuwehren. Sind die geltend gemachten Verstöße begründet, finden wir eine pragmatische Lösung und verhindern, dass der Verlag verklagt wird.
Daneben helfen wir Einzelpersonen aus Politik und Wirtschaft, wenn Presse und Medien gezielt ihre journalistischen Sorgfaltspflichten missachten, was bei der "seriösen" Presse zum Glück nur selten vorkommt.
Sofern eine unrechtmäßige Berichterstattung durch Presse und Medien stattgefunden hat, setzen wir uns mit den Verlagen und Diensteanbietern in Verbindung, um den Fall zu klären. Das Gleiche gilt, wenn wir für Verlage tätig werden: Liegt nach unserer Überprüfung ein presserechtlicher Verstoß seitens des Verlages vor, wird der Rechtsverstoß beseitigt. Liegt kein Verstoß vor, wehren wir die unberechtigten Forderungen entschieden zurück. Zudem prüfen wir dann auch, ob weitere Ansprüche bestehen , die erfüllt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Geldentschädigung oder auch "Schmerzensgeld" genannt. Eine Geldentschädigung setzt voraus, dass eine falsche Pressemeldung schwerwiegende Schäden verursacht hat, was erfahrungsgemäß selten vorkommt.
weitere Informationen zu ähnlichen Themen:
Wir schätzen eine pragmatische und nicht egogetriebene Vorgehensweise ebenso wie auch unsere Mandanten. Unser Fokus liegt auf der sachlichen, respektvollen und wertfreien, aber zugleich zielgerichteten Kommunikation. Dies vermitteln wir den Beteiligten von Beginn an. Sollte die strategische Kommunikation einmal nicht zum gewünschten Ziel führen, greifen auch wir auf die altbewährten Rechtsmittel zurück:
Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage
Berichterstattung über Neue Medien
Verlage publizieren heute auch online. Dies kann weitreichende Folgen haben, sowohl für die Verlage, als auch für die Betroffenen der Berichterstattung. Hier gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Wir nutzen und kennen die Neuen Medien. Hiervon profitieren unsere Mandanten.
Insbesondere in den Sozialen Medien und auf Wikipedia finden sich immer wieder Einträge über Politiker und Unternehmer, die trotz Einhaltung journalistischer Grundsätze in gravierender Weise zu deren Nachteil gereichen, da zwar eine scheinbar sachliche Faktendokumentation vorliegt, die jedoch durch die unterschwellige und einseitige Gestaltung des Eintrages zu einer gezielten Schmutzkampagne und Rufschädigung führt.
Die Prävention vor der Abgabe schädigender Inhalte hat im Zeitalter der Neuen Medien und Google dabei oberste Priorität. Gegendarstellungen, Widerruf, Berichtigungen und Richtigstellungen können die Verbreitung der schädlichen Inhalte eindämmen, aber auch verschlimmern. Eine strategische Vorgehensweise ist daher unverzichtbar. Wir denken digital und führen unsere Mandanten im Wissen auf die Existenz Googles und anderer Erscheinungsformen des Internets aus den Gefahrenbereichen einer Rufschädigung heraus. Bestenfalls gelangen unsere Mandanten aufgrund unserer persönlichen und auf Erfahrungen basierenden Beratung erst gar nicht in den Bereich geschäftsschädigender und rechtsverletzender Äußerungen und Einträge.
Wir schützen die Pressefreiheit, prüfen aber auch, ob die Meinungsfreiheit und die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten im Einzelfall angemessen berücksichtigt wurden.