Wir überprüfen Berichte und Kampagnen auf deren Rechtmäßigkeit. Wie weit geht das öffentliche Informationsinteresse? Findet eine Anprangerung unserer Mandanten im Internet statt? Haben wir es mit einer Berichterstattung zu tun, die tendenziöse Wirkung entfaltet?
Wir kennen die Sozialen Medien, Twitter und auch Wikipedia. Insbesondere auf Wikipedia finden sich immer wieder Einträge über Politiker und Unternehmer, die trotz Einhaltung journalistischer Grundsätze in gravierender Weise zu deren Nachteil gereichen, da zwar eine scheinbar sachliche Faktendokumentation vorliegt, die jedoch durch die unterschwellige und einseitige Gestaltung des Eintrages zu einer gezielten Schmutzkampagne und Rufschädigung führt.
Die Prävention vor der Abgabe schädigender Inhalte hat im Zeitalter der Neuen Medien und Google dabei oberste Priorität. Gegendarstellungen, Widerruf, Berichtigungen und Richtigstellungen können die Verbreitung der schädlichen Inhalte verschlimmern. Wir denken digital und führen unsere Mandanten im Wissen auf die Existenz Googles und anderer Erscheinungsformen des Internets aus den Gefahrenbereichen einer Rufschädigung heraus. Bestenfalls gelangen unsere Mandanten aufgrund unserer persönlichen und auf Erfahrungen basierenden Beratung erst gar nicht in den Bereich geschäftsschädigender und rechtsverletzender Äußerungen und Einträge.
Häufige Fälle, in denen wir helfen:
- Falschbehauptungen - diese müssen niemals geduldet werden
- volle Namensnennung und fehlende Anonymisierung von Unternehmern und Mitarbeitern
- unvollständige Berichterstattungen - dewr Sachverhalt muss komplett erzählt werden!
- Veröffentlichung von Betriebsgeheimnissen - Journalisten dürfen nicht alls publizieren - das muss geprüft werden!
- Verletzung der Intimsspähre und Privatssphäre durch Presseberichte - Der Mensch hat ein Recht auf Achtung seiner Intim- und Privatsphäre!
- Rechtswidrige Tonaufnahmen verletzen das Recht am eigenen Wort - häufig: überfallartige Interviews
- Schmähkritik ist nicht erlaubt - wer sich zu scharf äußert muss mit den rechtlichen Konsequenzen leben
Bei all den rechtlichen Möglichkeiten möchte ich darauf hinweisen, dass ein persönliches Gespräch im Vorfeld Wunder bewirken kann. Dies sollte immer vorne anstehen. Dies übernehme ich für meine Mandanten, so dass von Anfang an "Waffengleichheit" hergestellt wird. In vielen Fällen müssen die Waffen dann auch nicht gezückt werden.
Sofern eine negative Berichterstattung durch die Medien bereits stattgefunden hat, setzen wir die Ansprüche unserer Mandanten gegen die Medienunternehmen durch. In der Regel fordern wir die Medien zunächst auf, die unzulässige Berichterstattung unverzüglich einzustellen. In den weiteren Schritten prüfen wir dann auch, ob unseren Mandanten eine Geldentschädigung zusteht. Die Zahlung einer Geldentschädigung oder auch "Schmerzensgeld" kommt in Betracht, wenn die falsche Pressemeldung Schäden verursacht.
Expertise:
- Presse‐ und Äußerungsrecht
- Presserechtliches Krisenmanagement
- Informationszugangsrecht
- Recht am eigenen Bild
Mandanten
- Unternehmen (D-A-CH-Luxembourg)
- Personen des öffentlichen Lebens (insbesondere aus Politik, Wissenschaft, Film, Musik, YouTube, Sport)
- Health Branche
- Behörden
- Verbände
- Vereine
- Private (Intimssphäre)
Unser Fokus liegt in der sachlichen und wertfreien Kommunikation. Dies vermitteln wir den Beteiligten von Beginn an. Sollte die strategische Kommunikation nicht bereits zum gewünschten Ziel führen, greifen wir auf die altbewährten Rechtsmittel zurück (Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage).
Geboren in der analogen Welt, erwachsen geworden in der digitalen Welt kennen wir die klassischen Medien ebenso wie auch die Neuen Medien und deren Strukturen.