Was Sie tun müssen, wenn wir Ihnen helfen sollen:
- Sie schildern uns Ihren Fall & Ihre Ziele am besten vorab per Email / Telefon
- Wir teilen Ihnen mit, ob, wie und zu welchen Konditionen wir Ihnen helfen können
- Sie beauftragen uns vorab per Email - Wir kümmern uns dann um alle Formalitäten
Unsere Vorgehensweise:
- Wir suchen in jedem Fall nach einer Lösung und hinterfragen, welche Interessen die Beteiligten tatsächlich haben (Vorgehen nach dem Harvard-Prinzip). Wenn ein Vorgehen nach dem Harvard-Prinzip nicht möglich ist, gehen wir klassisch konfrontativ vor - je nach Ausgangslage.
Auszug unserer Leistungen:
Unsere Mandanten:
Wir beraten und vertreten dauerhaft zwei Verlage in allen presserechtlichen, urheberrechtlichen sowie medienrechtlichen Fragen. Zudem beraten und vertreten wir Betroffene von redaktionellen Berichterstattungen. Dabei legen wir großen Wert darauf, objektiv & neutral zu beraten. Ziel ist es, Rechtsverletzungen im Vorfeld zu vermeiden. Wenn das Kind dann doch einmal in den Brunnen gefallen ist, gehen wir pragmatisch vor: Deeskalierend und interessengerecht, damit wieder Ruhe und Frieden einkehrt. "Kriegsspielereien" sind nicht gewollt.
Schwerpunkte unserer Kanzlei im Presserecht:
Wir prüfen, ob die journalistischen Sorgfaltspflichten eingehalten wurden und finden Lösungen, wenn Rechte verletzt werden.
Beispiele von Fällen aus unserer Kanzlei, in denen wir Mandanten beraten und vertreten:
Bei all den rechtlichen Möglichkeiten möchte ich darauf hinweisen, dass ein persönliches Gespräch im Vorfeld Wunder bewirken kann. Dies sollte immer vorne anstehen. Dies übernehme ich für meine Mandanten, so dass von Anfang an "Waffengleichheit" hergestellt wird. In vielen Fällen müssen die "Waffen" dann auch nicht gezückt werden. Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.
Besonderheit Internet
Wir sind mit dem Internet aufgewachsen und kennen dessen Eigenheiten. Dieses Wissen kommt unseren Mandanten zugute. So sind wir in der Lage, unsere Mandanten zeitgemäß zu beraten.
Wir überprüfen Berichte und Kampagnen auf deren Rechtmäßigkeit. Wie weit geht das öffentliche Informationsinteresse? Findet eine Anprangerung unserer Mandanten im Internet statt? Haben wir es mit einer Berichterstattung zu tun, die tendenziöse Wirkung entfaltet?
Wir kennen die Sozialen Medien, Twitter und auch Wikipedia. Insbesondere auf Wikipedia finden sich immer wieder Einträge über Politiker und Unternehmer, die trotz Einhaltung journalistischer Grundsätze in gravierender Weise zu deren Nachteil gereichen, da zwar eine scheinbar sachliche Faktendokumentation vorliegt, die jedoch durch die unterschwellige und einseitige Gestaltung des Eintrages zu einer gezielten Schmutzkampagne und Rufschädigung führt.
Die Prävention vor der Abgabe schädigender Inhalte hat im Zeitalter der Neuen Medien und Google dabei oberste Priorität. Gegendarstellungen, Widerruf, Berichtigungen und Richtigstellungen können die Verbreitung der schädlichen Inhalte verschlimmern. Wir denken digital und führen unsere Mandanten im Wissen auf die Existenz Googles und anderer Erscheinungsformen des Internets aus den Gefahrenbereichen einer Rufschädigung heraus. Bestenfalls gelangen unsere Mandanten aufgrund unserer persönlichen und auf Erfahrungen basierenden Beratung erst gar nicht in den Bereich geschäftsschädigender und rechtsverletzender Äußerungen und Einträge.