Schwerpunkte
unserer Kanzlei für Presserecht und Äußerungsrecht
- Beratung und Vertretung von Unternehmen aus den gefahrgeneigten Branchen (Lebensmittel, Gesundheit, Krankenhäuser, Energie, Finanzen, Banken, Versicherungen)
- Beratung und Vertretung von Personen des öffentlichen Lebens (Unternehmer, Politiker, Professoren, Schauspieler mwd) als Betroffene unzulässiger Berichterstattung und in medialen Krisensituationen
- Beratung und Vertretung von politischen Amtsträgern wie Bürgermeister und Gemeindevertreter
- Beratung und Vertretung von Behörden zu Auskunftspflichten und Auskunftsbefugnissen
- strategische Beratung zur Vermeidung negativer Berichterstattung (Prüfung Fragenkataloge der Presse, proaktive Presseerklärungen ("Totmachen" von Geschichten))
- Beratung und gerichtliche Vertretung von Verlagen und Medienunternehmen in presserechtlichen, urheberrechtlichen und medienrechtlichen Angelegenheiten
- Konfliktlösung / Mediation / Schiedsgerichtsbarkeit in medien- und presserechtlichen Streitigkeiten
- Seminare/Schulungen für Voluntär*Innen
Leistungen
im Presserecht für unsere Mandanten
Wir beraten:
Wir beraten Journalisten, Redakteure und Verlage bei Fragen zur Veröffentlichung von Artikeln, Berichten und Bildern. In der Praxis erklären wir, welche Grenzen es bei der Berichterstattung gibt und welche rechtlichen Konsequenzen eine Veröffentlichung haben kann.
Wir prüfen:
Die Prüfung von Artikeln gehört zu unerer täglichen Arbeit. Artikel, Berichte und Bilder überprüfen wir auf ihre Rechtskonformität, um mögliche Risiken aufzuzeigen. Dabei können wir auch Empfehlungen geben, wie ein Artikel geändert werden kann, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.
Wir treten vor Gericht auf in Rechtsstreitigkeiten:
Wenn es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt, vertreten wir Journalisten, Verlage vor Gericht. Wir können aufgrund unserer Erfahrung gegen Unterlassungs- oder Gegendarstellungsansprüche vorgehen oder Schadensersatzforderungen abwehren.
Durchsetzung von Rechtsansprüchen:
Unsere Anwälte können auch umgekehrt Betroffene von Berichterstattung unterstützen, wenn sie Opfer von rechtswidriger Berichterstattung geworden sind. Wir können zum Beispiel gegen Verleumdung, Beleidigung oder Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorgehen.
- Verlage / Medienunternehmen
- Beratung und Vertretung in allen medienrechtlichen Fragen, die sich aus den publizierten Inhalten der Verlage ergeben
- Beratung und Vertretung bei Beschwerden, die beim Deutschen Presserat eingereicht werden
- Beratung der Verlage vor der Verbreitung von Inhalten
- Prozessführung
- Volontärseminare (Presserecht/Medienrecht/Gerichtsberichterstattung)
- Wirtschaft/Politik/Wissenschaft
- Kommunikation mit Verlagen und Medienunternehmen wegen (geplanten) Presseberichten
- strategische Beratung in presse- und medienrechtlichen Angelegenheiten
- Prozessführung gegen Verlage und Medienunternehmen im Falle unzulässiger Berichterstattung, wenn eine Konfliktlösung nicht möglich ist
- Kontaktaufnahme zu Suchmaschinenbetreibern, wenn es um die Entfernung (Auslistung) von URLs aus den Suchergebnissen geht, die sich auf einen Namen beziehen
Mandanten unserer Kanzlei
in presserechtlichen Fällen
- Verlage und Medienunternehmen
- Einzelpersonen aus Politik, Wirtschaft & Gesellschaft
- Juristen (mwd), insb. Rechtsanwälte und Richter
- Medienopfer (Stichwort: "ungewollt in der BILD")
- Unternehmen
- Hoheitsträger wie Bürgermeister und Gemeindevertreter
- Behörden
Themen im Presserecht aus unserer Kanzlei
Was wir für unsere Mandanten tun
Wir helfen Menschen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, wenn Presse und Medien ihre journalistischen Sorgfaltspflichten verletzen. Dabei werden wir sowohl vor als auch nach der Veröffentlichung eines Beitrages tätig. Einer unserer Schwerpunkte ist auch die "Entschärfung" von Presseberichten, unter Wahrung der beiderseitigen Interessen (Persönlichkeitsrechte der von der Berichterstattung Betroffenen - Pressefreiheit Presse/Medien).
Darüber hinaus beraten und vertreten wir einen der größten Medienverlage Deutschlands ständig in allen medienrechtlichen Fragen, die sich aus den zu verbreitenden Inhalten ergeben und bilden auch Voluntäre im Presse- und Medienrecht aus. Dabei gibt es einige Themen, die immer wieder auftauchen, insbesondere dann, wenn ein von uns vertretener Verlag abgemahnt wird:
• Verdachtsberichterstattung
• einstweilige Verfügung
• Schadensersatz
• Geldentschädigung
• Widerruf
• Gegendarstellung
• Unterlassung
• Haftung
• journalistische Sorgfaltspflicht
• Meinungsäußerung
• Tatsachenbehauptung
• Ehrschutz
• Trennung von Redaktion und Werbung
Durch unsere Arbeit versuchen wir zu verhindern, dass Verlage abgemahnt werden. Kommt es dennoch zu einer Abmahnung, gelingt es uns in der Regel, diese abzuwehren. Sind die geltend gemachten Verstöße begründet, finden wir eine pragmatische Lösung und verhindern, dass der Verlag verklagt wird.
Pragmatisch & diskret
Meidung von Presse und Medien
Wir agieren diskret und pragmatisch und vermeiden es, in eigener Sache zu berichten.
Bei unzulässiger Presse- und Medienberichterstattung nehmen wir Kontakt mit den Verlagen und Dienstleistern auf, um den Fall zu klären. Gleiches gilt, wenn wir im Auftrag von Verlagen tätig werden: Liegt nach unserer Prüfung ein presserechtlicher Verstoß durch den Verlag vor, wird dieser beseitigt. Liegt kein Verstoß vor, wehren wir unberechtigte Ansprüche entschieden ab. Darüber hinaus prüfen wir, ob weitere Ansprüche bestehen, die erfüllt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Geldentschädigung, auch "Schmerzensgeld" genannt. Eine Geldentschädigung setzt voraus, dass durch eine falsche Pressemitteilung ein schwerwiegender Schaden entstanden ist, was erfahrungsgemäß selten der Fall ist.
weitere Informationen zu ähnlichen Themen:
Wir schätzen eine pragmatische und sachliche Herangehensweise ebenso wie unsere Mandanten. Wir legen Wert auf eine respektvolle und wertfreie, aber zielorientierte Kommunikation. Dies vermitteln wir den Beteiligten von Anfang an. Sollte die strategische Kommunikation einmal nicht zum gewünschten Ziel führen, greifen wir auch auf die bewährten juristischen Mittel zurück:
Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage
Wir kennen uns auch im Internet aus!
Haftungsfallen, Social Media, Online Archive, Google
Es reicht heute nicht mehr aus, nur presserechtlich gegen einen "Zeitungsartikel" vorzugehen. Das ist die einfachste Arbeit, aber nur der erste Schritt, wenn es um den Schutz der Mandanten im Zeitalter der digitalen Medien geht. Inhalte werden heute digital verbreitet und der Verlag, der die ursprüngliche Meldung erstellt hat, bekommt davon oft gar nichts mit. Dennoch besteht Handlungsbedarf, denn die Verlage haften auch für Verbreitungen von Snippets, Thumnbails und auch für den Google-Cache.
Verlage publizieren über die eigene Homepage, über Social Media Kanäle und auch Google ist an der Verbreitung der Inhalte beteiligt. Dies kann bei Rechtsverletzungen weitreichende Folgen haben - sowohl für die Verlage als auch für die von der Berichterstattung Betroffenen. Dabei sind einige Besonderheiten zu beachten. Wir sind mit den neuen Medien aufgewachsen, nutzen sie und kennen beide Welten" (analog und digital). Davon profitieren unsere Mandanten.
Insbesondere in den sozialen Medien und bei Wikipedia finden sich zudem immer wieder Einträge über Politiker und Unternehmer, die trotz Einhaltung journalistischer Grundsätze in gravierender Weise Rechte verletzen, weil zwar eine scheinbar sachliche Dokumentation von Fakten vorliegt, die aber durch die unterschwellige und einseitige Gestaltung des Eintrags zu einer gezielten Schmutzkampagne und Rufschädigung führt.
Im Zeitalter der neuen Medien und von Google hat die Prävention vor der Verbreitung schädlicher Inhalte oberste Priorität. Gegendarstellungen, Widerrufe, Berichtigungen und Richtigstellungen können die Verbreitung schädigender Inhalte eindämmen, aber auch verstärken. Ein strategisches Vorgehen ist daher unerlässlich.
Wir denken digital und führen unsere Mandanten im Wissen um die Existen von Google und anderen Erscheinungsformen des Internets aus den Gefahrenzonen einer Rufschädigung heraus. Im besten Fall geraten unsere Mandanten durch unsere persönliche und erfahrungsbasierte Beratung gar nicht erst in den Bereich geschäftsschädigender und rechtsverletzender Äußerungen und Einträge.
Wir schützen die Pressefreiheit, prüfen aber auch, ob die Meinungsfreiheit und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen im Einzelfall angemessen berücksichtigt wurden.