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Seminare, Workshops, Schulungen
Seminare im Social Media Recht sowie im Presse- und Medienrecht

Veröffentlicht am

Die Seminare, Workshops und Vorträge der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte zum Social Media Recht, Presse- und Medienrecht sowie dem Urheberrecht  vermitteln Praxis-Wissen für die entsprechenden Zielgruppen. Wir führen die Seminare in kleinen Gruppen mit maximal 20 Teilnehmern durch. Interaktiv, verständlich (kein Jursitendeutsch) locker und motivierend. Die Teilnehmer erhalten wichtige Tipps & Tricks für die Praxis. Mitschreiben ist nicht erforderlich, da alle Teilnehmer einen Link zum Download der Präsentation erhalten.

 

Unsere Seminare
Referenten sind Rechtsanwälte für Urheber- und Medienrecht sowie Presserecht

Social Media Recht Seminar

Social Media Recht Seminar

Schulung zu rechtlichen Aspekten von Social Media

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Bewertungen im Internet - Wie sich Unternehmer erfolgreich wehren können - Hilfe zur Selbsthilfe

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Reputationsschutz und -management

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Seminare Social Media Recht & Volontärseminare
Presse, Medien und Unternehmen

  • Seminare im Medien- und Presserecht für Volontäre und Journalisten 
    • Rechte und Pflichten der Medien in der Berichterstattung
      • Abgrenzung Tatsachenbehauptung von Meinungsäußerung
      • die journalistische Sorgfaltspflicht
      • Haftungsfragen von Verlagen und Journalisten
        • Ansprüche Betroffener (Unterlassung, Berichtigung, Schadensersatz, Geldentschädigung, Gegendarstellung)
      • Verdachtsberichterstattung
    • der presserechtliche Auskunftsanspruch 
      • wer muss Auskunft erteilen?
      • wer hat Anspruch auf Auskunft?
      • wie schnell müssen Auskünfte erteilt werden?
    • Interview 
      • haben Journalisten einen Anspruch auf Interviews, Bilder, Zitate…?
      • Interviewvertrag, Autorisierung
    • Grenzen der Berichterstattung
      • das allgemeine Persönlichkeitsrecht
      • Unternehmenspersönlichkeitsrechte
    • Trennung von Redaktion und Werbung
    • Leserbriefe
    • Online-Archive
    • Umgang mit Social Media und KI-basierten Anwendungen wie ChatGPT
  • Gerichtsberichterstattung für Volontäre und Journalisten 
    • Grundzüge unseres Rechtssystems kennenlernen
      (Gerichtsbarkeiten, Prozessgrundsätze, Verfahrensabläufe)

      -Überblick über Auskunftsrechte erwerben

      -Juristendeutsch verstehen und übersetzen können

      -Gerichtsberichte rechtskonform verfassen können
      -Ethische & rechtliche Grenzen erkennen

  • Social Media Recht für Admins
  • Recht für YouTuber & Multi-Channel Networks
  • Live-Streaming via Persicope & Meerkat - Das Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht und die Sendelizenz
  • Bildrecht für Fotografen – Fotos, Filme & Videos – rechtliche Fallstricke vermeiden

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 06131 240950

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KONTAKT

Referenten:

Die Referenten unserer Seminare sind die Rechtsanwälte Tobias Röttger, LL.M. und Karsten Gulden, LL.M (Medienrecht). Die beiden Rechtsanwälte sind die Gründer der Medienkanzlei gulden röttger rechtsanwälte (im Jahr 2005) und mittlerweile auch YouTuber mit zwei Channels, Blogger und Inhaber großer Fanpages auf Facebook. Die Referenten blicken auf die Erfahrung aus über 15 Jahren Kanzleipraxis und über 11.000 Fällen aus den Bereichen Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht und Markenrecht zurück. Rechtsanwalt Gulden ist zudem seit 2009 Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, sowie Wahlfachprüfer bei dem Justizministerium Rheinland-Pfalz.

Ihr Referent
Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Seit über 15 Jahren Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht. Gründer der Medienkanzlei gulden röttger rechtsanwälte

Ihr Referent
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator Karsten Gulden, LL.M.

Seit über 14 Jahren Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Gründer der Medienkanzlei gulden röttger rechtsanwälte

Zielgruppen:

Unsere Seminare richten sich an UnternehmenBehördenVerbände und Selbstständige sowie an Verlage und Medienhäuser. Rechtliche Vorkenntnisse sind für eine Teilnahme in der Regel nicht erforderlich. So halten wir auch regelmäßig Vorträge in Schulen und Bildungseinrichtungen – oft auf ehrenamtlicher Basis.

Was die Teilnehmer erwartet:

Wir erstellen das Seminar, den Vortag oder Workshop anhand der Bedürfnisse der Teilnehmer des jeweiligen Seminars. Im Kern gehen wir auf die Themen und Fragestellungen ein, mit denen die Teilnehmer tagtäglich konfrontiert werden.

Die Teilnahme an unseren Seminaren gestaltet sich dabei abwechslungsreich und unterhaltsam, ohne dass dabei der Lernerfolg auf der Strecke bleibt. Ziel unserer Vorträge ist jedoch nicht der Monolog, sondern die Interaktion mit den Teilnehmern. Wer Fragen hat, darf diese stellen. Bestenfalls werden diese dann direkt gemeinsam erörtert und in der Gruppe beantwortet, während die Referenten als Moderatoren in den Hintergrund treten.

Dauer der Seminare:

Die Seminare und Schulungen der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte dauern zwischen 2 - 4 Stunden. Daneben erstellen wir auf Wunsch auch individuelle Konzepte, die auf den Kunden zugeschnitten werden können – sowohl inhaltlich als auch zeitlich.

Wo finden die Seminare statt?

Entweder bei Ihnen oder bei uns. Die Medienkanzlei gulden röttger rechtsanwälte verfügt einen eigenen Konferenz- und Seminarraum am Standort in Mainz – Kapazität bis zu 25 Personen – modernste Ausstattung. Daneben führen wir bundesweit externe Inhouse-Schulungen und Workshops an.

Kosten:

Die Kosten unserer Angebote richten sich nach den individuellen Bedürfnissen der Unternehmen, Behörden, Verbände und Medienhäuser. Aus diesem Grunde erfolgt eine individuelle Angebotsunterbreitung für die einzelnen Seminare und Vorträge.

Was können die Teilnehmer mit nach Hause nehmen?

Die Seminare der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte dienen der Ausbildung und Aufklärung und sollen bei den Teilnehmern ein rechtliches Gefahrenbewusstsein im täglichen Umgang mit den digitalen Medien schaffen – verständlich und einfach. Das Erlernte kann direkt im Anschluss im Arbeitsalltag eingesetzt und erprobt werden. So lassen sich die rechtlichen Fallstricke bereits im Vorfeld erkennen und Schäden vermeiden, die später viel Geld kosten können. 

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