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Schutz von Mode und Designs
Markenrecht|FAQ

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Die rechtlichen Schutzmöglichkeiten, um die Nachahmungen in der Modebranche zu verhindern, sind in Deutschland und Europa vorhanden. Die Mittel müssen nur genutzt werden.

Modeschöpfungen und Labels als Marke

Am effektivsten lässt sich in Deutschland der Schutz von Modeschöpfungen und ganzer Modelabels durch die Eintragung von Marken erreichen. Die Eintragung einer oder mehrerer Marken ist die Basis für ein erfolgreiches Modelabel. Einzelne Kollektionen können ebenso als Marke eingetragen werden wie auch das Modelabel selbst. Der Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt. Einzelne Worte sind ebenso schutzfähig wie auch Slogans für bestimmte Kollektionen. Daneben können Bilder als Marken eingetragen werden oder man kombiniert die Wort- und Bildelemente zu einer Wortbildmarke.

Die Mode und das Urheberrecht

Modeschöpfungen, Modezeichnungen, Skizzen, Entwürfe, Vorlagen und Schnittmuster können auch durch das Urheberrecht geschützt sein. Voraussetzung für die Annahme des urheberrechtlichen Schutzes ist dabei, dass das Werk über der Durchschnittsgestaltung liegt. Erkennt man lediglich, dass der Modeschöpfer das Schneiderhandwerk beherrscht, dann reicht dies für die Annahme des Urheberschutzes nicht aus.

UWG und Wettbewerbsrecht - Schutz von Mode vor Nachahmung und Diebstahl

Effektiv erweist sich in Deutschland auch der wettbewerbsrechtliche Schutz von Mode und Modeschöpfungen vor unlauterer Nachahmung. Dieser ergänzende Schutz kommt insbesondere in Betracht, wenn Modedesigner und Schöpfer in der eigenen Branche bei der Konkurrenz "wildern" und Ideen rauben. Beispiele für unlautere Handlungen im Bereich der Modebranche sind bspw. die Verwendung von Mustern, die im Rahmen einer Beschäftigung erlangt wurden, Spionage von Kollektionen, Diebstahl von Modeentwürfen, identische Übernahmen oder Nachahmungen von Modeschöpfungen.

Fazit:

Modeschöpfer sollten die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um Nachahmungen zu unterbinden und sich nicht der Schutzlosigkeit hingeben. Eine Markeneintragung ist dabei eine effektive und kostengünstige Methode zum Schutz der eigenen Kollektionen und des eigenen Labels. Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich.

Ansprechpartner
Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M.

Tobias Röttger

Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht

Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter

[email protected]
+49-6131-240950

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