Abschottung
Markenrecht|Index
Unter Abschottung versteht man den erschwerten Zugang zum Markt durch den Aufbau selektiver Vertriebssysteme, die eine künstliche Abschottung herbeiführen und den Handel beschränken. Ein ausschließliches Vertriebssystems, welches die tatsächliche Gefahr einer Abschottung birgt kann im Markenprozess zur Umkehr der Beweislast führen, wenn die Frage der sogenannten Erschöpfung der Markenware im Raum steht.