Benutzung im Markenrecht
Eine Marke wird benutzt, wenn sie im geschäftlichen Verkehr verwendet wird. Das bedeutet im Falle der Kennzeichnung von Waren das Aufbringen der Bezeichnung auf den Waren. Entscheidend ist es, dass der angesprochene Verkehr die Verwendung des Zeichens aufgrund objektiver Umstände als einen zeichenmäßigen Hinweis auf die Herkunft der Ware oder der Dienstleistung ansieht.
Die Benutzung einer Marke kann durch Vorlage von Korrespondenz, Briefbögen, Werbematerial, Visitenkaren oder Rechnungen nachgewiesen oder durch Vorlage von mit der Marke versehenen Waren nachgewiesen werden.
Eine Marke wird ernsthaft benutzt, wenn sie im Zusammenhang mit der Identifizierung oder Werbung für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, verwendet wird.