Geographische Herkunftsangaben
Markenrecht|Index
Geographische Herkunftsangaben
Geographische Herkunftsangaben sind Zeichen, die lediglich die örtliche Herkunft eines Produkts oder einer Dienstleistung bezeichnen. Geografische Herkunftsangaben können grundsätzlich nicht als Marke eingetragen werden, da ein Freihaltebedürfnis für alle ortsansässigen Hersteller anzunehmen ist.
Ausnahmsweise kann eine geografische Herkunftsangabe als Marke eingetragen werden, wenn sich die Marke durch die Nutzung für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet ist, in den beteiligten Verkehrskreisen durchgesetzt hat, bspw. EVIAN, VITTEL, Spreewälder Gurken.