Internationale Marke
Markenrecht|Index
Internationale Marke
Grundsätzlich werden Marken in Deutschland bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen. Geschützt ist das Zeichen mit der Eintragung in das Register des DPMA dann innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Soll ein Zeichen für den europäischen Markt geschützt werden, kann die Eintragung als Marke bei dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt beantragt werden. Der Schutz gilt dann für die gesamte EU.
Aus dem Madrider Markenabkommen ergibt sich auch die Möglichkeit, eine Marke international eintragen zu lassen und deren Schutzbereich auf die Mitgliedstaaten des Abkommens auszuweiten.
Der entsprechende Antrag ist über das DPMA bei der WIPO (der Weltorganisation für Geistiges Eigentum) zu stellen. Nach der Prüfung durch die WIPO wird das Zeichen in das internationale Register aufgenommen und die Registrierung veröffentlicht.
Der Schutz erstreckt sich sodann mit der Eintragung auf alle Mitgliedsländer des Abkommens wie den USA, Japan oder Vietnam.