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Lizenz
Markenrecht|Index

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Lizenz

Der Inhaber einer Marke kann gemäß § 30 Abs. 1 MarkenG mit der Einräumung einer Lizenz einem Dritten die – im Zweifel inhaltlich, räumlich und oder zeitlich beschränkte - Befugnis übertragen, die Marke im geschäftlichen Verkehr zu nutzen.

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