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Markenunfähigkeit
Markenrecht|Index

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Markenunfähigkeit

Markenunfähigkeit bezeichnet die rechtlichen Unfähigkeit eines Produktes oder Dienstleistung zur Schutzfähigkeit im Sinne des Markengesetzes. Absolute Markenunfähigkeit liegt in den Fällen des § 3 Abs. 2 MarkenG vor. Danach sind Zeichen dem Schutz nicht zugänglich, wenn sie aus einer Form bestehen, die durch Art der Ware selbst bedingt ist, die Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist oder die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht.

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