Piraterie
Markenrecht|Index
Piraterie
Bei der Nachahmung eines Markenprodukts oder dem Anbringen des Markenzeichens auf Produkten, die jedoch nicht vom Inhaber der jeweiligen Marke hergestellt worden sind, bzw. dies ohne dessen Zustimmung geschehen ist, spricht man von Marken- oder Produktpiraterie.
Typische Erscheinungsformen von Piraterieware sind etwa Nachbildungen des Produkts unter Verwendung einer identischen oder ähnlichen Verpackung oder Anbringens des Herstellernamens auf ähnlichen oder abweichenden Produkten.
Gängig ist auch die Nachbildung des Produkts, das mit leicht abgeändertem Produktnamen oder Namen des Herstellers versehen wurde, sog. Plagiate.
Das Fälschen eines Produkts stellt immer eine Verletzung der Rechte des Markeninhabers dar, der in diesen Fällen gemäß §§ 14, 15 MarkenG Anspruch auf Auskunft, Unterlassung und Schadensersatz sowie auf Vernichtung der Fälschungen gemäß § 18 MarkenG hat.