Titelschutz
Markenrecht|Index
Titelschutz
Unter Titelschutz wird der Schutz des Werktitels verstanden, welcher ein Werk oder ein Produkt bezeichnet und mit der Titelschutzanzeige des Werkes nach § 5 Abs. 1 MarkenG entsteht. Mit der Titelschutzanzeige kann prioritätsbegründender Titelschutz erlangt werden. Voraussetzung für den vorverlagerten Titelschutz ist, dass das Werk innerhalb einer bestimmten Frist auf den Markt gebracht wird. Unter dem Begriff des Werktitels wird die Bezeichnung von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken verstanden, wobei der Begriff des Werkes dem des Urheberrechts entspricht.