Titelschutzanzeige
Markenrecht|Index
Titelschutzanzeige
Das Markengesetz schütz auch Werktitel von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken und anderen ähnlichen oder vergleichbaren Werken.
Im Gegensatz zum urheberrechtlichen Werk müssen die Titel keine geistige Schöpfungshöhe aufweisen. Der Schutz des Titels entsteht mit der kennzeichenmäßigen Nutzung. Der Titelschutz kann durch eine Titelschutzanzeige bspw. in einem Fachmagazin um sechs Monate vorverlagert werden (vor Erscheinen des Werkes).
Durch die Titelschutzanzeige kann derart prioritätsbegründender Titelschutz erreicht werden.