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Wertschätzung, Beeinträchtigung
Markenrecht|Index

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Wertschätzung, Beeinträchtigung

Hat die Ausnutzung der Wertschätzung einer Marke negative Auswirkungen auf das Bild der Marke, so wird die Wertschätzung der Marke beeinträchtigt und der Ruf der Marke geschädigt. Geschieht dies ohne rechtfertigenden Grund oder in unlauterer Weise kann nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MarkenG die Eintragung der Marke gelöscht werden.

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