Widerspruch Deutsches Patent- und Markenamt - DPMA
Verstößt die Eintragung einer Marke gegen ältere Markenrechte, dann kann der Inhaber der älteren Marke Widerspruch gegen die Eintragung der jüngeren Marke beim DPMA einlegen. Der Widerspruch muss innerhalb einer Frist von drei Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung der Eintragung der Marke gemäß § 41Markengesetz erhoben werden. Der Widerspruch gegen die Markeneintragung muss begründet werden. Mögliche Gründe für einen Widerspruch sind die Identität der jüngeren Marke oder die Ähnlichkeit zu der älteren Marke. Der erfolgreiche Widerspruch führt zur Löschung der angegriffenen Marke.