Markenschutz in Deutschland für ausländische Unternehmen
Deutschland ist in wirtschaftlicher Hinsicht das bedeutendste Land in der Europäischen Union. Ausländische Unternehmen, die ihre Produkte erfolgreich im eigenen Land vermarkten und auf den deutschen Markt vorstoßen wollen, sollten sich rechtzeitig um einen entsprechenden Markenschutz ihrer Produkte und Dienstleistungen kümmern, damit sie auch in Deutschland erfolgreich durchstarten können.
Der Markenschutz in Deutschland erfolgt durch eine Eintragung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt in München oder Jena. Bevor das Markenamt jedoch eine Eintragung vornimmt müssen strenge Formalien vom Anmelder eingehalten werden. Die schwierigste Hürde auf dem Weg zur Eintragung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt ist die Anmeldung der Marke durch das ausländische Unternehmen.
Unternehmen aus dem Ausland wie der Schweiz, Österreich oder auch Italien und Spanien, die weder in Deutschland wohnen, noch einen (Geschäfts-) Sitz oder eine Niederlassung haben, müssen sich von einem im Inland bestellten Rechts- oder Patentanwalt vertreten lassen. Dies sieht das deutsche Markengesetz so vor.
Der Vorteil dieses Anwaltszwangs besteht darin, dass die Markenanmeldung und auch die Eintragung von Beginn an überwacht und kontrolliert werden kann. So wird sichergestellt, dass der Anmelder schnellstmöglich zur gewünschten Markeneintragung gelangt. Da auch die komplette Korrespondenz zwischen dem Deutschen Patent- und Markenamt und dem Anmelder über den anwaltlichen Vertreter in Deutschland läuft braucht sich der Anmelder um nichts weiter zu kümmern und kann sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren.
Jemand verwendet mein Markenzeichen. Was kann ich tun?
Ist Ihre Marke eingetragen, sind sie in einer recht komfortablen Situation und haben die Wahl der Mittel. Verwenden Konkurrenten Ihre Marke unerlaubterweise, können Sie Unterlassung oder sogar Schadensersatz verlangen. Mit Hilfe eines Anwalts können Sie diese Ansprüche vor Gericht geltend machen. Die Anwaltskosten trägt dann die Gegenseite.
Tobias Röttger
Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht
Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter