Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen

Was ist eine Markenverlängerung?

Veröffentlicht am

Die Schutzdauer einer nationalen DPMA-Marke und einer EU-Marke beläuft sich auf 10 Jahre. Vor Ablauf der Frist muss der Markeninhaber die Schutzdauer auf weitere 10 Jahre verlängern, damit sich kein Konkurrent die „eigene“ Marke aneignet und man den Markenschutz verliert. Gerne können wir die Verlängerung Ihrer Marke für Sie durchführen.

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,83 von 5 Sternen254 Bewertungen auf ProvenExpert.com