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Löschungsklage
Löschungsklage

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Löschungsklage

Der Markeninhaber kann den Inhaber einer Marke auf Löschung der Marke wegen Verfalls oder wegen Bestehen eines älteren Rechts vor den Zivilgerichten verklagen. Diese Möglichkeit besteht neben den oben aufgezeigten Verfahren vor dem DPMA. Diese Kennzeichenstreitsachen werden vor den Landgerichten ausgefochten, die dafür ausschließlich zuständig sind. Vor diesen Landgerichten herrscht Anwaltszwang.

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