Rechtsanwalt & Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte
Das Medienrecht regelt den Umgang mit Veröffentlichungen aller Art. Vor allem durch die so genannten neuen Medien, also allem, was mit Internet, Computer und digitalen Daten(-trägern) zu tun hat.
Die rasend schnelle Entwicklung der Medien hat den Gesetzgeber vor eine große Herausforderung gestellt. Nicht zuletzt auch deswegen, weil im Internet Landesgrenzen zumindest in technischer Hinsicht keine Rolle mehr spielen und auch die Grenzen zwischen einzelnen Medien verwischen: etwa beim Internet-Radio und Internet-Fernsehen, Online-Ausgaben von Printmedien, Hörbüchern oder eBooks zum Download oder dem Online-Radio.
Wie praktisch alle deutschen Gesetze beruht das Medienrecht in Deutschland letztendlich auf unserem Grundgesetz und damit gleichzeitig auf international anerkannten persönlichen Rechten des einzelne Menschen und der Völker: Vor allem das Recht auf freie Meinungsäußerung und Information werden hier umgesetzt, aber auch Dinge wie das Recht am eigenen Bild, auf Schutz der persönlichen Daten und das Urheberrecht spielen eine wichtige Rolle für die Vorschriften, nach denen sich Medienschaffende zu richten haben.
Da medienrechtliche Verstöße sehr oft Grundrechte von Menschen beeinträchtigen, müssen sie streng verfolgt werden. Daher gibt es eine ganze Reihe von Straftatbeständen, die aus medienrechtlichen Regelungen resultieren und von Strafgerichten geahndet werden. Viele Rechtsverstöße bzw. Brüche des Medienrechtes ziehen oft Schadenersatz- und/oder Unterlassungsansprüche nach sich; daher müssen sich auch Zivilgerichte oftmals mit Streitigkeiten und Verstößen gegen medienrechtliche Vorschriften befassen.
Das Medienrecht gliedert sich im Wesentlichen entsprechend den Arten von Medien, die es gibt. Das Presserecht existiert vor allem in Form der Pressegesetze der Bundesländer ist also Ländersache. Hier werden unter anderem Dinge wie die Impressumspflicht, die Verantwortung für den Inhalt von Beiträgen oder das Recht auf Gegendarstellung geregelt.
Die rechtlichen Belange des Rundfunks – wozu in diesem Zusammenhang auch das Fernsehen zählt – werden durch Staatsverträge der Länder miteinander bundesweit harmonisiert. Grundsätzlich liegt die Medienhoheit in Deutschland nämlich bei den Ländern, so dass bundeseinheitliche Regelungen auf diese Weise zustande kommen müssen. Das Verlagsrecht wird vor allem vom Verlagsgesetz geregelt und beruht letztendlich auf dem Urheberrecht der Autoren. Es regelt die Rechtsverhältnisse zwischen diesen und ihren Verlegern.
Auch für die Kunst spielt das Medienrecht eine wichtige Rolle. Wichtige Gesetze für Musiker, Filmemacher, Fotografen, Maler und bildende Künstler sind das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und das Kunsturheberrechtsgesetz (KUG). Sie regeln die Rechte der Kreativen an ihren Werken und gegenüber denen, welche diese für sie vermarkten.
Bereits seit der Erfindung des Radios hatten Medien- und Fernmelderecht miteinander zu tun, da dieses auch die Vergabe von Radiofrequenzen regelte. Das erstaunlich flexibel gehaltene Fernmeldegesetz aus der Zeit des Kaiserreichs eignete sich sogar noch für die Regelung von Dingen wie Fernsehen und BTX. Die so genannten neuen Medien - Multimedia und Internet – brachten dann jedoch eine noch wesentlich größere Berührungsfläche der beiden Bereiche und überforderten das altehrwürdige Fernmeldegesetz endgültig.
Daher wurde 1996 ein vollständig neues Telekommunikationsrecht geschaffen, das im Wesentlichen aus dem Teledienstegesetz (TDG), dem Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und dem Signaturgesetz und einem Staatsvertrag über Mediendienste bestand. Dem weiteren Verschmelzen von Medien und Fernmeldewesen und dem Mangel an Rechtssicherheit in diesem Bereich trug dann die Reform von 2007 Rechnung, in deren Rahmen das heutige Telemediengesetz und der Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien entstanden.
Die EG besitzt keine ausdrückliche Kompetenz, ihren Mitgliedsländern Vorgaben über deren Medienrecht zu machen. Da Medien aber vor allem auch aufgrund der Möglichkeiten des Internets vor Landesgrenzen keinen Halt machen, gibt es Bestrebungen, auch das Medienrecht europaweit zu harmonisieren. Regeln darf Brüssel dabei aber nur Dinge, die zur Erreichung der Ziele des EG-Vertrags nötig sind. Daher stützt sich die Vereinheitlichung des europäischen Medienrechtes vor allem auf die Dienstleistungsfreiheit, das Erfordernis der Rechtsangleichung und die Abschaffung der Monopole im Telekommunikationsgeschäft. Kritiker sehen in der Harmonisierung des Medienrechts eine Aushöhlung der kulturellen Vielfalt und insbesondere der Kulturhoheit der deutschen Bundesländer. Gerügt wird auch, dass die EG Medien zu sehr unter dem wirtschaftlichen und zu wenig unter dem kulturellen Aspekt sieht.
Wer von den heutigen Möglichkeiten Gebrauch macht, auf einfache und kostengünstige Weise im Netz zu publizieren, etwa um seine Produkte zu bewerben, betritt damit gleichzeitig das Gebiet des Medienrechts und ist selbst für das verantwortlich, was er veröffentlicht. Wie überall, schützt auch hier Unkenntnis nicht vor Strafe. Besonders für Unternehmen empfiehlt es sich daher, Web-Auftritte und andere Publikationen sorgfältig auf Konformität mit dem Medienrecht zu prüfen. Ein einschlägiger Fachanwalt ist dabei eine wertvolle Hilfe, da er in der Lage ist, im Vorfeld der Veröffentlichung Verstöße gegen Vorschriften zu finden, die sehr teuer werden können, wenn sie vom Wettbewerb entdeckt werden.
Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht
Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter