Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen

Sexting unter Kindern und Jugendlichen
Wie bekomme ich die Nacktfotos meines Kindes aus dem Internet?

Veröffentlicht am

Sexting ist hip und gefährlich zugleich - Smartphones gehören mittlerweile zum Alltag – auch unter Jugendlichen und zum Teil auch schon bei Kindern. Überwiegend werden die Geräte dabei zum Zwecke der sozialen Kommunikation genutzt. Das Versenden von SMS war gestern. Heute werden vornehmlich Bilder an Freunde versendet, die Botschaften verbreiten sollen. Ein Schnappschuss hier, eine Peinlichkeit dort. Gefährlich wird es allerdings, wenn die Jugendlichen erotisches Bildmaterial und Nacktbilder von sich an Freunde versenden.

gulden röttger rechtsanwälte

Ansprechpartner
Tobias Röttger, LL.M. Medienrecht

Rechtsanwalt & Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte

06131 240950
tobias.roettger@ggr-law.LÖSCHEN.com

Kontaktformular

Sexting

Sexting ist die Bezeichnung für diese Art Nacktbilder von sich zu machen und diese per MMS zu verbreiten. Das Wort setzt sich aus den Wörtern SEX und TEXTING zusammen.

Verlust der Herrschaft über die Fotos

Die Minderjährigen sind sich dabei meist nicht bewusst, dass sie mit dem Versenden der Bilder jegliche Herrschaft über das eigene Bild aufgeben. Liegt dem Empfänger das Bild in digitaler Form erst einmal vor, ist die Missbrauchsgefahr groß. Es reicht ein Posting auf Facebook und die ganze Welt kann sich an dem Bild bedienen, was auf dem weiteren Lebensweg des Abgebildeten zu fatalen Folgen führen kann, bspw. wenn ein zukünftiger Arbeitgeber von den jugendlichen Exzessen Kenntnis erlangt. Aktuell wird darüber berichtet, dass die Pornoindustrie auf sozialen Netzwerken gezielt nach solchen freizügigen Bildern von Jugendlichen sucht und diese dann weiterverbreitet. Die Pornoindustrie kann sich dabei wegen der Verbreitung von (Kinder-)Pornografie strafbar machen – zumindest in Deutschland.

Was kann man tun?

In den meisten Fällen dürfte bei den Jugendlichen selbstverständlich kein Einverständnis in die weltweite Weiterverbreitung der Bilder vorliegen. Sie oder besser die Eltern könnten daher gegen die Täter vorgehen, da das Recht am eigenen Bild und auch deren Persönlichkeitsrechte verletzt sein dürften. Das Problem ist allerdings ein anderes: Bilder, die weltweit verbreitet werden lassen sich nur schwer auffinden und noch schwieriger entfernen. Gute Chancen auf eine Beseitigung haben die Betroffenen in der Regel nur, wenn sich die ganze Geschichte in Deutschland abspielt oder ein Zusammenhang zu Facebook besteht. Facebook löscht die fraglichen Bilder erfahrungsgemäß umgehend. Hier reicht in der Regel ein Hinweis auf das Bild.

Fazit:

Freizügige oder andere intime Bilder sollten keinesfalls in digitaler Form weitergegeben werden – dies gilt sowohl für Erwachsene und erst Recht für Minderjährige. Zu groß ist die Missbrauchsgefahr.

Ansprechpartner
Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M.

Tobias Röttger

Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht

Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter

[email protected]
+49-6131-240950

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,83 von 5 Sternen254 Bewertungen auf ProvenExpert.com