Abgestuftes Schutzkonzept
Nachschlagewerk zum Persönlichkeitsrecht
Dieses Konzept wurde vom BGH unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EGMR entwickelt und soll bei der Abwägung zwischen dem Schutz der Privatsphäre und der Pressefreiheit herangezogen werden. Der Informationswert der Berichterstattung darf nicht unberücksichtigt bleiben. Der Schutz des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen muss umso mehr berücksichtigt werden, je geringer der Informationswert für die Allgemeinheit ist. Dies gilt auch für Personen mit hohem Bekanntheitsgrad. Auf den redaktionellen Gehalt des Artikels kommt es nicht an, da die Pressefreiheit es nicht zulässt, das Eingreifen des Grundrechts von der Qualität des Presseerzeugnisses abhängig zu machen.