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Gegendarstellung
Nachschlagewerk zum Presserecht

Veröffentlicht am

Das Recht auf Gegendarstellung schützt die Selbstbestimmung des Einzelnen  über die Darstellung der eignen Person in der Presse und den Medien. Jeder Mensch (und auch Unternehmen) hat das Recht darüber zu entscheiden, wie er sich der Öffentlichkeit darstellen will und in welchem Umfang.

Der Anspruch auf Gegendarstellung entsteht, wenn die Person durch Tatsachenbehauptungen in der Presse oder den Medien unmittelbar oder mittelbar betroffen ist.  Das ist der Fall, wenn durch die Berichterstattung in die Lebensverhältnisse des Betroffenen eingegriffen wird. Die Tatsachenbehauptung muss nicht unwahr oder falsch sein.

Der Betroffene hat nun das Recht, einen Sachverhalt, über den zuvor in einem Medium, wie etwa einer Zeitung berichtet wurde, aus eigener Wahrnehmung darzustellen. Dahinter steht der Gedanke, dass jemand, der Gegenstand der öffentlichen Berichterstattung geworden ist, sich an vergleichbarer Stelle und in vergleichbarem Umfang äußern bzw. etwas gegenteilig darstellen darf.

Das Recht auf Gegendarstellung besteht auch im Internet gegenüber Anbietern von Telemedien. Das bedeutet, dass man als Betroffener auch gegen den Inhaber einer Internetseite mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten eine Gegendarstellung durchsetzen kann.

 

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