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Geheimsphäre
Nachschlagewerk zum Presserecht

Veröffentlicht am

Umfasst von der Geheimsphäre ist der Lebensbereich, welchen der Betroffene unter verständiger Würdigung nicht der Öffentlichkeit preisgeben will. So gehören etwa der Inhalt eines Tagebuchs, eines Briefes oder einer E-Mail in den Bereich der Geheimsphäre. Eine Berichterstattung über die Geheimsphäre ist grundsätzlich unzulässig.

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