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Intimsphäre
Nachschlagewerk zum Persönlichkeitsrecht

Veröffentlicht am

Der Bereich der Intimsphäre umfasst den innersten und unantastbaren Lebensbereich zur Entfaltung der Persönlichkeit. Die Intimssphäre ist der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung, insbesondere Vorgänge aus dem medizinischen und dem sexuellen Bereich oder auch Äußerungen, welche dem Beichtgeheimnisse, der anwaltlichen oder ärztlichen Schweigepflicht unterfallen. Im Einzelfall ist die Intimsphäre von der Privatsphäre abzugrenzen.

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