Lafontaine- Entscheidung BGH
Nachschlagewerk zum Persönlichkeitsrecht
Die Autovermietung Sixt warb mit einem Bild, das den Politiker Lafontaine und die übrigen damaligen Kabinettsmitglieder zeigte. Das Bild von Lafontaine war durchgestrichen und mit folgendem Spruch kommentiert: „ Sixt verleast auch Autos an Mitarbeiter in der Probezeit.“ Hiergegen wandte sich Lafontaine. Der BGH entschied jedoch, dass die Werbung auf Grund ihres satirischen Charakters zulässig ist. Die Verwendung des Bildes erwecke nicht den Eindruck Lafontaine empfehle das beworbene Produkt. Die Werbung sei vielmehr „Teil einer satirischen Auseinandersetzung mit dem Rücktritt des Politikers als aktuelles politisches Tagesereignis.