Lichtbildwerke
Nachschlagewerk zum Persönlichkeitsrecht
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Lichtbildwerke sind Fotografien, welche ein geschütztes Werk im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG und damit eine persönliche geistige Schöpfung darstellen. Sie sind von einfachen Lichtbildern abzugrenzen.